Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Welche externen Leistungen (Analysen, Gutachten, Studien, Planungsarbeiten) hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Herzbergstraße seit 2011 beauftragt, welche Kosten entstanden für diese Leistungen, wann und mit welchem Ergebnis wurden sie abgerechnet?
Angaben bitte gemäß folgendem Übersichtsmuster darstellen
Auftragsdatum // Auftragnehmer // Aufgabenstellung // Kosten // Datum // Ergebnisübergabe
2. Welche konkreten Arbeitsaufträge zur Umsetzung der Drucksache 995/VIII wurden innerhalb des Bezirksamtes ausgelöst, wann und mit welchem Ergebnis wurden sie erledigt?
3. Welche Bauvoranfragen für Vorhaben im Gewerbegebiet Herzbergstraße wurden seit 2011 durch das Bezirksamt negativ beschieden?
Jahr // Gegenstand der Bauvoranfrage // Ablehnungsgrund
4. Welche Umnutzungsanträge für Grundstücke im Gewerbegebiet Herzbergstraße wurden seit 2011 gestellt und wie wurden sie beschieden?
Jahr // alte Nutzung // beantragte Umnutzung // Entscheidung // Grund bei Ablehnung
5. Welche Baugenehmigungen hat das Bezirksamt seit 2011 für Vorhaben im Gewerbegebiet Herzbergstraße erteilt?
Antragsdatum // Antragsgegenstand // Datum der Genehmigung // Baumaßnahme // erfolgt aktuelle Nutzung
6. Welche Schlussfolgerungen für eigenes Handeln hat das Bezirksamt aus der Studie „Gewerbegebiet Herzbergstraße: Produktiv und kreativ“ abgeleitet und bisher umgesetzt?
7. Welches sind die Gründe für den offenbaren Stillstand der B-Planverfahren, die noch im Altbezirk Lichtenberg begonnen wurden (Vgl. auch Zwb. zur DS 995/VIII in BVV vom 20.08.2020, Gründe für die abschnittsweise Beauftragung sind die Aktualität der Daten zum Zeitpunkt der Bearbeitung der B-Pläne…)?
8. Falls die Einschätzung Stillstand aus Frage 7 nicht geteilt wird, möge das Bezirksamt die konkreten Maßnahmen/Arbeitsschritte und Ergebnisse seit Beschlussfassung zur Drucksache 995/VIII auflisten.
9. Welche Ursachen benennt das Bezirksamt dafür, dass eine erneute Beauftragung externer Leistungen für eine Analyse zum Ist-Zustand des Gewerbegebietes notwendig wurde (Vgl. Zwb. zur DS 995/VIII in BVV 20.08.2020)?
10. Die in Frage 9 angesprochene extern beauftragte Analyse erfasst nur einen kleinen Teilbereich des Gewerbegebietes Herzbergstraße, wann ist mit dem Vorliegen einer Gesamtübersicht zu rechnen?
11. Die VzK Zwb. zur DS 995/VIII verweist im Zusammenhang mit externen Leistungen neben der Aktualität der Daten auch auf haushalterische Abwägungen als Grund für die abschnittsweise vorgesehene Beauftragung. Bedeutet das, dass für die Erledigung der DS 995/VIII keine oder nur unzureichende Mittel geplant bzw. beantragt wurden und wie soll die geforderte Gesamtübersicht finanziert werden?
12. Welche Ursachen benennt das Bezirksamt dafür, dass bisher kein einziger neuer Aufstellungsbeschluss zum Gewerbegebiet Herzbergstraße existiert und wann werden die entsprechenden Beschlüsse für die B-Pläne 11-200 ff der BVV vorgelegt?
13. Welche Erkenntnisse aus dem inzwischen beendeten Projekt Gewerbegebietsmanagement hat das Bezirksamt für eigenes Handeln im/zum Gewerbegebiet Herzbergstraße gewonnen und wie ist der Stand ihrer Umsetzung?