Drucksache - DS/1787/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt grundsätzlich jede Ausgrenzung von Menschen allein aufgrund äußerlicher Merkmale, wie ihrer Hautfarbe z.B. von Veranstaltungen bzw. der Mitsprache zum Thema Rassismus, da prinzipiell jeder ein Opfer davon werden könnte.
Begründung:
Anlass für die Resolution ist der Hinweis der Journalistin Anabel Schunke am 29.07.20 über Facebook und Twitter von einem Schild an der Kinderfreizeiteinrichtung „Falkenburg“ ( siehe Foto unten bzw. Link: https://www.facebook.com/1290160565/posts/10222596535443995/ ). Der Betreiber der Kinderfreizeiteinrichtung „Falkenburg“, (Gensingerstr. 56a), ist lt. der Webseite unseres Bezirksamtes der Sozialistische Jugendverband -Die Falken-; Landesverband Berlin.
Das Schild hatte folgenden Wortlaut:
„Die „Burg“ (Anmerkung: Eigenbezeichnung der KFE „Falkenburg“) ist heute für weiße* Kinder geschlossen. Wir freuen uns euch morgen wieder zusehen. * Kinder & Jugendliche die kein Rassismus erfahren. (Ähnliches Prinzip wie beim Mädchenraum um ein geschützten Raum zu schaffen)“
(Anmerkung: Rechtschreibfehler wie im Original übernommen).
Im Grundgesetz Artikel 3(3) heißt es: „(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So etwas sollten Kinder so früh wie möglich gemeinsam lernen können, z.B. in Kinderfreizeiteinrichtungen in Lichtenberg
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