Drucksache - DS/1784/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine nachhaltige kleingärtnerische Nutzung der Grundstücke der ehemaligen Eisenbahnlandwirtschaft in der Wallensteinstraße in Berlin-Karlshorst zu sichern.
Begründung: Die kleingärtnerisch genutzten Grundstücke in der Wallensteinstraße wurden durch den bisherigen Eigentümer an einen neuen Eigentümer veräußert. Die Nutzer*innen wurden massiv gedrängt, entsprechende Aufhebungsvereinbarungen zu schließen und gegen eine geringfügige Abfindungszahlung die kleingärtnerische Nutzung aufzugeben und die Grundstücke an den neuen Eigentümer zu übergeben. Hierdurch ist bereits eine große Unsicherheit unter den Nutzer*innen der Gärten entstanden. Auch ist zu befürchten, dass trotz entgegengesetzter planungsrechtlicher Widmung der Grundstücke als Kleingartenanlage und nicht mögliche Bebaubarkeit hier eine Grundstücksspekulation vorgenommen wird. Dem sollte entgegengewirkt werden. Deshalb spricht sich die BVV ausdrücklich für die weitere kleingärtnerische Nutzung oder als Grünanlage aus. Das Bezirksamt sollte sämtliche rechtlichen Möglichkeiten prüfen, ob und inwieweit ggf. ein Baugebot, das die weitere Nutzung dieser Grundstücke als Kleingärten, verpflichtend vorsehen könnte.
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