Drucksache - DS/1783/VIII  

 
 
Betreff: Sicherer Radverkehr auf der Volkradstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sichere Radverkehrsanlagen auf der Volkradstraße zwischen Sewanstraße und Rummelsburger Straße zu schaffen. Geeignete Varianten sind durch das Bezirksamt zu prüfen und dem Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste zeitnah zur Beratung vorzulegen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Folgende Varianten sind grundsätzlich denkbar und werden der BVV zur Beratung vorgelegt:

 

Auf der Volkradstraße gibt es derzeit keine Radverkehrsanlagen. Die Breite der Fahrbahn beträgt ca. 9,25 m. Damit wäre die Anlage eines Radfahrstreifens mit einer Breite von 2,00 m auf der westlichen Fahrbahnseite grundsätzlich möglich. Das hätte jedoch zur Folge, dass in der Volkradstraße beidseitig das Parken verboten sein wird.

 

Für die Anlage eines Hochbordradweges auf der östlichen Fahrbahnseite ist auf der gesamten Länge Grunderwerb notwendig, um die erforderliche Breite der Nebenanlagen gewährleisten zu können. Das beinhaltet den Neubau der Nebenanlagen auf dieser Seite und auch das Fällen zahlreicher Bäume.

 

Alternativ hierzu wäre auch eine vollständige Neuaufteilung des gesamten Straßenraumes mit ggf. geringfügigem Grunderwerb möglich.

 

 

 
 

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