Drucksache - DS/1777/VIII  

 
 
Betreff: Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPD, Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
22.09.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg aufzustellen.

 

In den Radwegeentwicklungsplan für Lichtenberg sind der Radverkehrsplan und die Radschnellverbindungen des Landes Berlin mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen die Planungen mit den Nachbarbezirken abgesprochen werden, um eine bezirksübergreifende Anbindung sicherzustellen. Ziel soll es sein, den Radverkehr im Bezirk weiter zu fördern und dabei Maßnahmen der kommenden Jahre darzustellen und Perspektiven für deren Umsetzung festzulegen.

 

Dabei ergeben sich folgende Anforderungen für die Planung, den Bau und die Instandsetzung von Radverkehrsanlagen:

 

  1. Bau neuer Fahrradwege/Radfahrstreifen mit Verbindung zu den vorhandenen Fahrradwegen.
  2. Einbindung in die Radschnellverbindungen des Landes Berlin.
  3. Einbindung in das europäische Radwegenetz.
  4. Bau von Radfahrstreifen auf Straßen und Wegen, deren Belag für das Fahrradfahren sehr ungünstig ist (z. B. Kopfsteinpflaster).
  5. Wo es durch starke Nutzung nötig und möglich ist, sollen Radwege/Radfahrstreifen verbreitert werden.
  6. Instandsetzung und Instandhaltung der vorhandenen Radwege.
  7. Gut sichtbare Ausschilderung der Fahrradrouten.
  8. Wo möglich, sollen Radwege/Radfahrstreifen als Protected Bike Lanes geplant und vorhandene Abschnitte ausgebaut werden. In jedem Fall sollen Radwege/Radfahrstreifen deutlich markiert werden.
  9. Ausbau von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum, insbesondere an S- und U-Bahnhöfen.
  10. Überprüfung von Ampelschaltungen und Schaffung separater Grünphasen für Geradeaus- und Abbiegeverkehr zur Verbesserung für den Radverkehr.

 

Bei der Aufstellung des Radwegeentwicklungsplanes ist der FahrRat mit einzubeziehen. Der Plan soll alle zwei Jahre bewertet und fortgeschrieben werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Land Berlin überabeitet entsprechend dem MobG BE das übergeordnete Fahrradroutennetz zuzüglich des Ergänzungsnetzes und der Radfernwege mit dem Ziel, ein Berliner Radverkehrsnetz zu entwickeln. Gemäß MobG BE soll das Netz bis 2030 realisiert und beschildert werden.

 

Grundlage für die Planung von Radverkehrsanlagen sind die Vorgaben für die Radverkehrsplanung der SenUVK vom 17.02.2021. Ein Lichtenberger Radwegeentwicklungsplan kann nicht losgelöst vom Plan der Senatsverwaltung bestehen.

 

Weiterhin bittet die BVV, dass Planungen mit den Nachbarbezirken abgesprochen werden, um eine bezirksübergreifende Anbindung sicherzustellen. Dies ist seit langem gängige Verwaltungspraxis. Lediglich der von Friedrichshain-Kreuzberg ursprünglich vorgesehene „Pop-up“-Radweg auf der Frankfurter Allee ist einseitig vom Nachbarbezirk angedacht gewesen und hätte Lichtenberg vor das Problem gestellt, dass auf der Kreuzung Frankfurter Allee/Gürtelstraße/Möllendorffstraße keine sichere Wegführung mittels „Pop-up“-Radweg möglich gewesen wäre.

 

Darüber hinaus formuliert die BVV den Wunsch, den Radverkehr im Bezirk weiter zu fördern und dabei Maßnahmen der kommenden Jahre darzustellen und Perspektiven für deren Umsetzung festzulegen. Der Radverkehr wird seit jeher gleichberechtigt zu allen anderen Fortbewegungsarten vom Bezirksamt Lichtenberg gefördert. Bei den hohen Kosten, die bei der grundhaften Sanierung vorhandener und der Neuschaffung von Radwegen entstehen, werden die Projekte als Investitionsmaßnahme ausgeführt. Die BVV legt selbst die Perspektiven für die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen mittels Beschluss der Investitionsplanung fest. Ein Konzept würde nur dann Sinn ergeben, wenn auch Mittel zur Umsetzung der im Konzept erarbeiteten Maßnahmen bereitgestellt werden.

 

Die in dem BVV-Antrag genannten Anforderungen für die Planung, den Bau und die Instandsetzung von Radverkehrsanlagen unterliegen entweder der federführenden SenUVK, werden – sofern selbst zuständig – bereits vom Bezirksamt Lichtenberg verfolgt oder sind bereits fachlich beantwortet worden.

 

Eine Übersicht über aktuelle Maßnahmen erfolgt im zuständigen Ausschuss durch Bauplanung und I-Planung sowie im FahrRat.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen