Drucksache - DS/1720/VIII
Mit der Drucksache DS/0762/VIII hat die BVV das BA verpflichtet, für den Innenhof der Barther Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, um den Maximalforderungen möglicher Bauherren mit einer eigenen Planung entgegenzutreten. Im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz wurde in der Folge mehrfach über ein Widerspruchsverfahren bezüglich eines Vorbescheids der HOWOGE bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen berichtet.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Warum ergriff das Bezirksamt im Vorfeld keine plansichernden Maßnahmen, insbesondere eine Veränderungssperre, um dem Auftrag der BVV folgend das Bebauungsplanverfahren vor dem Zugriff möglicher Bauherren zu schützen?
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