Drucksache - DS/1637/VIII
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bedeutende Werke von Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum wurden bei Um- und Neubauten im Bezirk nicht erkannt, übersehen oder durch Unwissenheit beschädigt oder zerstört.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung, die Rechte der Urheberin oder des Urhebers an den jeweiligen Kunstwerken zu wahren, besteht die Gefahr, dass ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes unwiederbringlich verloren geht.
Eine Sensibilisierung für die Kunstwerke und deren Dokumentation bzw. Erhalt ist dringend geboten.
Daher hat das Bezirksamt beschlossen, in Aufstellungsverfahren zu Bebauungsplänen, darauf hinzuwirken, dass Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau von den zuständigen Fachverwaltungen und Vorhabenträgern erfasst, dokumentiert und möglichst gesichert wird.
Insbesondere sollen die entsprechenden Fachausschüsse der BVV sowie die Kommission Kunst am Bau und im Stadtraum einbezogen werden. Die Beteiligung der jeweiligen Eigentümer*innen an der Erfassung, Dokumentation und Sicherung der Kunstwerke soll in die Vertragsgestaltung einfließen.
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