Drucksache - DS/1490/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Die vorliegende Abwägung berücksichtigt die von der BVV am 21.06.2018 beschlossene Drucksache DS/0840/VIII nicht in angemessener Weise, da eine Abwägung einer Süderschließung nicht vorgenommen wird. Das fortschreitende Öffentlichkeitsverfahren der HOWOGE macht die Anwohnerschaft weiterhin nervös ob einer von der BVV mit ihrer Beschlussfassung in Aussicht gestellten Lösung der Verkehrsfrage. Es ist demnach mit Dringlichkeit in allen Verfahrensschritten auf eine angemessene Lösung der Verkehrsproblematik einzugehen.
Anlage 2 – Seite 1
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