Drucksache - DS/1450/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-47a-1-VE - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: „Köpenicker Chaussee 15-18“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
16.01.2020 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
26.11.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                      für das Grundstück Köpenicker Chaussee 15-18 im Bezirk Lichtenberg einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-47a-1 VE aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind die Festsetzung eines Gewerbegebiets sowie die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-47a-1 VE

 

Anlage 2: Begründung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-47a-1 VE

 

b)                                                                                                                                                                                                                                                      für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-47a-1 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planungsziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und des Nachbarbezirks Treptow-Köpenick gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)      Mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 


Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung,

Soziales, Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

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Bebauungsplan 11-47a-1 VE

 

für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17, 18

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 unmaßstäblich

 

Bebauungsplan 11-47a-1 VE

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        die Sicherung eines Gewerbegebiets sowie

-        die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.

 


Anlage 2

Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplan-Verfahrens

 

Gemäß § 12 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB können Gemeinden durch vorhabenbezogene Bebauungspläne die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag). Gemäß § 12 Absatz 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung

Der Eigentümer der Grundstücke penicker Chaussee 15-17 und 18, die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 13. Mai 2019 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens zur Umsetzung eines Gewerbebauvorhabens gestellt.

 

 

Antragsgrundstück

Auf den Grundstücken Köpenicker Chaussee 15-17 und 18 (FS-Nr. 78, 79, 80, 127, 128, 129, 130, 131, 131, 135, 137, Flur Nr. 921) befinden sich derzeit ein Baustoff Recycling Unternehmen sowie ein Bauunternehmen. Diese beiden Unternehmen haben ihre Grundstücke an die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG verkauft und werden den Standort verlassen. Im Südwesten grenzt der Bebauungsplan-Entwurf 11-47a-1 VE an die Spree und im Nordosten an die Köpenicker Chaussee.

 

 

Antragsvorhaben

Das vorgelegte städtebauliche Konzept sieht für die insgesamt 30.700 m² großen Baugrundstücke eine Bürobebauung für bis zu 4.000 Arbeitsplätze vor. Geplant ist die Errichtung einer überwiegend 6-geschossigen Bebauung (etwa 25 m) mit drei Hochpunkten mit jeweils 8, 9 und 10 Geschossen und einer Höhe von maximal 41 m. Die GFZ liegt bei 3,0 - 3,2. Im bestehenden Bebauungsplan 11-47a ist eine maximale Höhe von 16 m festgesetzt.

 

Die Bebauung ist geprägt durch drei Baufelder, die Durchwegungen von der Köpenicker Chaussee zur Spree zulassen. Diese Durchwegungen dienen auch der Erschließung des geplanten Bürostandorts, stehen aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier sollen sich gastronomische Angebote sowie untergeordnet kleinere Einzelhändler ansiedeln. Innerhalb dieser Baufelder ist eine sich öffnende Hofsituation geplant. Hierdurch sollen die Uferzonen an der Spree langfristig für die Anwohnerschaft erlebbar gemacht werden.

 

Der direkt an die Spree angrenzende Grundstücksteil wird frei von Bebauung gehalten. An diesem Schnittpunkt zwischen den internen Erschließungsachsen und dem vorgesehenen Uferwanderweg an der Spree soll eine öffentliche Grünfläche entstehen.

 

 
 

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