Drucksache - DS/1418/VIII
Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1418/VIII in der geänderten Fassung der einreichenden Fraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob über eine Platzordnung für den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumierens von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und Bettelns umgesetzt werden kann. Diese Platzordnung soll den Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt von Margaretenstraße, Lichtenberger Brücke, Weitlingstraße und Gleiskörper umfassen.
Begründung: Mehrheitlich werden rechtliche Bedenken sowie Sorge vor aufkommenden Konflikten bei der Umsetzung einer Platzordnung geäußert. Zusätzlich wird mehrheitlich betont, dass das Bezirksamt bereits Maßnahmen vor Ort umsetzt.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht umgehend für die Zeit nach der Räumung den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumierens von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und Bettelns zu erlassen. Hierzu ist auf Grundlage der entsprechenden Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz eine Platzordnung mit dem Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt von Margaretenstraße, Lichtenberger Brücke, Weitlingstraße und Gleiskörper, anzugeben. Das Bezirksamt soll dafür Sorge tragen, dass die Einhaltung der Platzordnung durchgängig sichergestellt wird.
Abstimmungsergebnis: 7 / 6 / 0
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