Drucksache - DS/0358/V
Das Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin wurde ersucht, sich bei dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen, daß die Maßnahmen zur Ermittlung unterhaltssäumiger Elternteile
nach einer staatlichen Vorschussleistung deutlich intensiviert werden und
insbesondere die Bezirke die hierfür notwendige finanzielle und technische
Ausstattung erhalten. Darüber hinaus sollte des Bezirksamt eigene Anstrengungen
unternehmen, um eine effektivere Sachbearbeitung zu erreichen. Bei der
Rückzahlung der Vorleistungen ist zu prüfen, inwieweit private Dienstleister
hinzugezogen werden könnten. Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Für alle Überhangskräfte des Landes Berlin soll im Laufe
des Jahres 2003 ein sogenannter Stellenpool gebildet werden. Alle
Senatsverwaltungen waren in diesem Zusammenhang aufgefordert an die
Senatsfinanzverwaltung mögliche Einsatzfelder, auch zur Verbesserung der
Einnahmen des Landes Berlin, zu benennen. Die Berliner Bezirksjugendämter haben
diesbezüglich bereits im November die Senatsjugendverwaltung aufgefordert, für
die Bearbeitung der Kosteneinziehungsakten Personalbedarf aus dem Stellenpool
anzumelden. Für die finanzielle und technische Ausstattung sind jedoch die
Bezirke im Rahmen der Globalsumme selbst verantwortlich. Im Jugendamt
Lichtenberg gibt es einen Aktenbestand
im Bereich Unterhaltsvorschuss von 2.563 laufende Bearbeitungsakten sowie von
6.357 Kosteneinziehungsakten in abgeschlossenen Fällen (Stand 30.11.02 ), d.h. jede/r Sachbearbeiter/in bearbeitet derzeit ca.
500-600 Akten. Zur personellen Unterstüzung sind derzeit 2 Mitarbeiteraus dem
Personalüberhang eingesetzt. Die Kosteneinziehung könnte natürlich
durch mehr Personal effektiver werden, jedoch darf bei der gesamten Problematik
die steigende Nichtleistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile
z.B. durch Arbeitslosigkeit, Überschuldung usw. nicht übersehen werden. Zur Übertragung von Kosteneinziehungsaufgaben auf private Dienstleister
wurde neben anderen Bezirken auch das Landesjugendamt befragt. Es gibt in
Berlin noch keine Angebote von entsprechenden Unternehmen; Vorarbeiten
einzelner Bezirke in dieser Richtung gibt es derzeit ebenfalls nicht. In der
Stadt Hamburg ist ein Pilotprojekt zur Übertragung der Kosteneinziehung auf Rechtsanwälte bekannt.
Auf Seiten des Landesjugendamtes wolle man abwarten, welche Erfahrungen in
Hamburg gesammelt werden, um zu überprüfen, ob es für Berlin eine vergleichbare
Lösung gäbe. Es würde sich jedoch bereits abzeichnen, dass von den derzeit in
Hamburg beauftragten Dritten nur die Fälle übernommen würden, in denen der
Kostenerstattungspflichtige zahlungsfähig erscheine. |
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