Drucksache - DS/0353/V
Gemäß Geschäftsordnung der BVV § 19 (1) finden im Jahr 2003 die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung zu folgenden Terminen statt: Sitzungsfreie Zeit ist der Monat Juli 2003. Während dieser Zeit dürfen Sitzungen nur bei außergewöhnlichem Anlass einberufen werden. Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß Geschäftsordnung der BVV § 19 (6) über Zeitpunkt und Dauer der sitzungsfreien Zeit. |
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