Drucksache - DS/0345/V
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Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die BVV beschloss in seiner 12. Sitzung am 23.10.2002 das
Bezirksamt zu ersuchen, über seine Mitglieder im Verwaltungsausschuss und im
Arbeitsmarktpolitischen Ausschuss des Arbeitsamtes Ost entsprechend den
Möglichkeiten Einfluss auf die Bereitstellung von Mitteln für ABM und SAM zu
nehmen und damit die soziale Infrastruktur zu sichern. Wie bereits schon im Frühjahr dieses Jahres berichtet, versucht das Bezirksamt Lichtenberg über seine Mitglieder im Verwaltungsausschuss und im Arbeitsmarktpolitischen Ausschuss des Arbeitsamtes Ost entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten Einfluss auf die Bereitstellung von Mitteln für ABM und SAM zu nehmen und damit die soziale Infrastruktur zu sichern. Leider lassen sich zurzeit keine gefestigten Aussagen über
die weitere Gestaltung der Arbeitsmarktsituation im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Hartz-Papiere treffen. Die künftige Zuständigkeit für
arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ist noch unklar. Die Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) wird
aufgehoben, ab dem 01.01.2004 soll es nur noch ABM geben. Durch ABM soll erreicht werden, dass die
Beschäftigungsfähigkeit der arbeitslosen Arbeitnehmer erhalten bleibt oder
wieder erreicht wird. In den Maßnahmen können nur zusätzliche und im öffentlichen
Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden und eine Beeinträchtigung der
Wirtschaft als Folge der Förderung darf nicht zu befürchten sein. Die Regelförderung beträgt 12 Monate. Eine Förderung darf
bis zu 24 Monate dauern, wenn an der Durchführung der Arbeiten ein besonderes
arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht oder derTräger die
Verpflichtung übernimmt, dass der zugewiesene Arbeitnehmer oder der an
seiner Stelle ersatzweise zugewiesene Arbeitnehmer in ein
Dauerarbeitsverhältnis übernommen wird. Eine Zuweisung darf grundsätzlich längstens 12 Monate
betragen. Die Zuweisungsdauer darf bis zu 24 Monate betragen, wenn der
zugewiesene Arbeitnehmer im Anschluss an die Zuweisung in ein
Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden soll. Bei Arbeitnehmern, die das 55.
Lebensjahr überschritten haben, darf die Zuweisungsdauer bis zu 36 Monaten
betragen. - 2 - Eine Wartezeit von 3 Jahren zwischen Zuweisung für die
einzelnen Arbeitnehmer bleibt – dies gilt aber nicht für Zuweisungen von
Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Im Verwaltungsausschuss beim Arbeitsamt Berlin-Ost am
17.10.2003 wurde im Zusammenhang mit künftigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
folgender Sachstand verkündet. Zuschüsse werden nur noch als Pauschalbetrag für
Personal- und Sachkosten gewährt, wozu eine Kofinanzierung durch das Land Berlin notwendig wird
(zwischenzeitlich erfolgte die Information, dass diese erforderlichen Mittel
für 2004/2005 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eingestellt
werden sollen, allerdings ist hier noch nicht berücksichtigt, dass den Trägern
Mehrkosten entstehen durch die nunmehr auf sie übertragene Zahlung der
Arbeitgeberanteile). Unabhängig davon ergibt sich für den Träger der Maßnahme
grundsätzlich die Notwendigkeit, Mittel selbst zu erwirtschaften. Die Zahl der ABM für 2004 soll annähernd gleich gehalten
werden im Vergleich zum Jahr 2003, obwohl erheblich weniger Mittel zur
Verfügung stehen. Dies scheint aber nur deshalb realisierbar, weil durch die
Pauschalfinanzierung pro ABM weniger finanzieller Aufwand betrieben wird. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsamt die
betreffende Trägerlandschaft über diesen Vorgang informiert, ist zurzeit noch
nicht bekannt. Abschließend möchten wir informieren, dass das
Job-Aktiv-Center (JAC) in der Magdalenenstraße 19 seine Arbeitsfähigkeit
erreicht hat. Die derzeit vordringlichste Aufgabe für das JAC war die
Auswahl und die Einladung von jungen Sozialhilfeempfängern für verschiedene
Projekte im Rahmen von Jump plus, die zum 01.11.2003 starten werden. Nach Abschluss der Schwerpunkttätigkeit Jump plus wird im
JAC die in der Konzeption vorgesehene Tätigkeit der laufenden Einladungen der
jungen Hilfeempfänger zum Profiling und zur Vermittlung in vorhandene Maßnahmen
fortgesetzt. Im Übrigen verweisen wir zu dieser Problematik auf die BVV
Drs. Nr. V/460. Berlin, den Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Bürger- dienste
und Soziales |
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