Drucksache - DS/0345/V  

 
 
Betreff: Bereitstellung von Mitteln für ABM und SAM für die Arbeit im Jugendbereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
  BzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.10.2002 
12. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.03.2003 
17. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2003 
24. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung JHA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Halbj. Bericht) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die BVV beschloss in seiner 12. Sitzung am 23.10.2002 das Bezirksamt zu ersuchen, über seine Mitglieder im Verwaltungsausschuss und im Arbeitsmarktpolitischen Ausschuss des Arbeitsamtes Ost entsprechend den Möglichkeiten Einfluss auf die Bereitstellung von Mitteln für ABM und SAM zu nehmen und damit die soziale Infrastruktur zu sichern.

Wie bereits schon im Frühjahr dieses Jahres berichtet, versucht das Bezirksamt Lichtenberg über seine Mitglieder im Verwaltungsausschuss und im Arbeitsmarktpolitischen Ausschuss des Arbeitsamtes Ost entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten Einfluss auf die Bereitstellung von Mitteln für ABM und SAM zu nehmen und damit die soziale Infrastruktur zu sichern.

Leider lassen sich zurzeit keine gefestigten Aussagen über die weitere Gestaltung der Arbeitsmarktsituation im Zusammenhang mit der Umsetzung der Hartz-Papiere treffen. Die künftige Zuständigkeit für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ist noch unklar.

Die Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) wird aufgehoben, ab dem 01.01.2004 soll es nur noch ABM geben.

Durch ABM soll erreicht werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit der arbeitslosen Arbeitnehmer erhalten bleibt oder wieder erreicht wird.

In den Maßnahmen können nur zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten durchgeführt werden und eine Beeinträchtigung der Wirtschaft als Folge der Förderung darf nicht zu befürchten sein.

Die Regelförderung beträgt 12 Monate. Eine Förderung darf bis zu 24 Monate dauern, wenn an der Durchführung der Arbeiten ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht oder derTräger die Verpflichtung übernimmt, dass der zugewiesene Arbeitnehmer oder der an seiner Stelle ersatzweise zugewiesene Arbeitnehmer in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen wird.

Eine Zuweisung darf grundsätzlich längstens 12 Monate betragen. Die Zuweisungsdauer darf bis zu 24 Monate betragen, wenn der zugewiesene Arbeitnehmer im Anschluss an die Zuweisung in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden soll. Bei Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, darf die Zuweisungsdauer bis zu 36 Monaten betragen.

 

 

- 2 -

 

 

Eine Wartezeit von 3 Jahren zwischen Zuweisung für die einzelnen Arbeitnehmer bleibt – dies gilt aber nicht für Zuweisungen von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Im Verwaltungsausschuss beim Arbeitsamt Berlin-Ost am 17.10.2003 wurde im Zusammenhang mit künftigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen folgender Sachstand verkündet. Zuschüsse werden nur noch als Pauschalbetrag für Personal- und Sachkosten gewährt, wozu eine Kofinanzierung  durch das Land Berlin notwendig wird (zwischenzeitlich erfolgte die Information, dass diese erforderlichen Mittel für 2004/2005 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eingestellt werden sollen, allerdings ist hier noch nicht berücksichtigt, dass den Trägern Mehrkosten entstehen durch die nunmehr auf sie übertragene Zahlung der Arbeitgeberanteile).

Unabhängig davon ergibt sich für den Träger der Maßnahme grundsätzlich die Notwendigkeit, Mittel selbst zu erwirtschaften.

Die Zahl der ABM für 2004 soll annähernd gleich gehalten werden im Vergleich zum Jahr 2003, obwohl erheblich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Dies scheint aber nur deshalb realisierbar, weil durch die Pauschalfinanzierung pro ABM weniger finanzieller Aufwand betrieben wird.

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsamt die betreffende Trägerlandschaft über diesen Vorgang informiert, ist zurzeit noch nicht bekannt.

Abschließend möchten wir informieren, dass das Job-Aktiv-Center (JAC) in der Magdalenenstraße 19 seine Arbeitsfähigkeit erreicht hat.

Die derzeit vordringlichste Aufgabe für das JAC war die Auswahl und die Einladung von jungen Sozialhilfeempfängern für verschiedene Projekte im Rahmen von Jump plus, die zum 01.11.2003 starten werden.

Nach Abschluss der Schwerpunkttätigkeit Jump plus wird im JAC die in der Konzeption vorgesehene Tätigkeit der laufenden Einladungen der jungen Hilfeempfänger zum Profiling und zur Vermittlung in vorhandene Maßnahmen fortgesetzt.

Im Übrigen verweisen wir zu dieser Problematik auf die BVV Drs. Nr. V/460.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                                                 W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat für Bürger-

                                                                                                dienste und Soziales

 


 

 

 
 

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