Drucksache - DS/1192/VIII  

 
 
Betreff: Mehr Kreativität für Erholungsflächen bei Neubauvorhaben einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2019 
29. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
06.06.2019 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
27.06.2019 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
11.04.2019 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme WiA  
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

bei der Prüfung von Genehmigungen für Wohnungsneubau-Vorhaben Spiel- und Erholungsflächen auch auf Dächern und Zwischengeschossen anzuregen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt weist bereits bei der Prüfung von Genehmigungen für Wohnungsneubau auf die vielfältigen Möglichkeiten der Bereitstellung erforderlicher Spiel- und Erholungsflächen hin. Deren Ausgestaltung ist jedoch in der Zuständigkeit derjenigen, die den Antrag auf Wohnungsneubau stellen.

Im Zusammenhang mit Bauanträgen für Wohngebäude sind in der Regel Kinderspielplätze und Erholungsanlagen auf dem jeweiligen Baugrundstück nachzuweisen. Nach den Ausführungsvorschriften zu den notwendigen Kinderspielplätzen gemäß § 8 der Berliner Bauordnung sind die Kinderspielplätze im Freien anzulegen. Erholungsanlagen können sowohl auf den Freiflächen als auch im Gebäude bzw. auf dem Dach vorgesehen werden. Für Erholungsflächen im Gebäude oder auf dem Dach sind entsprechende Brandschutzvorkehrungen (z.B. zweiter Rettungsweg) und die barrierefreie Erreichbarkeit (z.B. Aufzug) sicherzustellen.

Auf diese Sachverhalte werden Bauherren in der Bau- und Antragsberatung des Stadtentwicklungsamtes regelmäßig hingewiesen. Die Entscheidung zum Herstellungsort der erforderlichen Spiel- und Erholungsflächen im zulässigen Rahmen trifft der jeweilige Antragsteller selbst.

 

 

 
 

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