Drucksache - DS/1188/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Mindestfinanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem 01.01.2020 von derzeit jährlich 79.380 € um 5 % zu erhöhen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2020/21 einzustellen.
Begründung: Gerade Jugendfreizeiteinrichtungen mit Mindestfinanzierung arbeiten am unteren Limit des finanziell möglichen. Um dem Rechnung zu tragen, soll die Mindestfinanzierung um 5 % erhöht werden.
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