Drucksache - DS/1177/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Kooperationsvertrag zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und der Deutsche Wohnen SE in der Anlage zur Kenntnis zu nehmen.
Mit dem Kooperationsvertrag verständigen sich Bezirksamt und Deutsche Wohnen darauf, dass Modernisierungen und die damit verbundenen Modernisierungsumlagen grundsätzlich sozial verträglich zu gestalten sind. Zur Umsetzung können Bezirksamt und Deutsche Wohnen vorhabenbezogene Vereinbarungen treffen.
Bedeutende Inhalte des Kooperationsvertrages sind:
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