Drucksache - DS/1143/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenen Haushaltsplan zu ermöglichen bzw. in die Haushaltsplanung 2020/21 aufzunehmen (Vorschlag 2018-1-102).
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung: Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt von der BVV am 15.11.2018 beschlossen) legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV in der Regel vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht. Somit erfolgt nun die Vorlage für das IV. Quartal 2018.
Nach beschlossenem Bürgerhaushaltsverfahren wurden von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt in 2018 insgesamt 75 eingegangene Vorschläge gesichtet und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren mit Information an das Begleitgremium Bürgerhaushalt wie folgt geleitet: - Anliegenmanagement:24 Vorschläge - Nichtzuständigkeit:12 Vorschläge - Fachthema 2 Vorschläge - Begleitgremium: 37 Vorschläge
In der Sitzung am 10.01.2019 hat das Begleitgremium Bürgerhaushalt entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten folgenden Umgang im weiteren Verfahren für 11 Vorschläge beschlossen:
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