Drucksache - DS/0927/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern es möglich ist, geeignete Räumlichkeiten im Bezirk auch E-Sportvereinen zur Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Dem noch relativ neuen „E-Sport“ fehlt die Anerkennung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Dies wäre nötig, um den E-Sport den anerkannten „klassischen“ Sportarten gleichzusetzen. In einem erst in diesem Jahr erstellten und veröffentlichten Rechtsgutachten des DOSB wird dies bestätigt.
Die Einschätzung des DOSB hat Auswirkungen auf eine Förderfähigkeit. Denn Vereine, die E-Sport anbieten, sind im Land Berlin gemäß der fehlenden Anerkennung des DOSB nicht sportförderungswürdig. Deshalb kann diesen Vereinen Räume nur entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der „E-Sport“ eher eine schnelle Internetanbindung, sehr gute technische Ausstattung und stille Rückzugsmöglichkeiten für Trainings- und Erholungsphasen, denn einer großen Halle mit Feldlinienmarkierungen oder eines großen Sportplatzes mit Balltoren bedarf. Insofern sollten interessierte E-Sport-Vereine und -gruppierungen ihr Augenmerk vielleicht eher auf Gewerbeeinheiten wie Büros oder auf teils relativ günstig anzumietende Räumlichkeiten bei sozialen Trägern legen.
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