Drucksache - DS/0308/V  

 
 
Betreff: Vermeidung weiterer Schäden in Millionenhöhe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2002 
11. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1.     Unverzüglich die vom Landesrechnungshof angemahnten organisatorischen und strukturellen Maßnahmen im Bezirksamt zu ergreifen, um bestehende Einnahmeansprüche (nach § 91 Abs. 1 BSHG und § 2 Abs. 1 BSHG) konsequent durchzusetzen.

2.     Ein Aufsichts- und Kontrollmanagement im BA aufzubauen, um zukünftig die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern.

3.     Der Forderung des Landesrechnungshofes zu entsprechen und gegen die für den erheblichen Schaden (ca. 2,6 Mio Euro) verantwortlichen Leitungskräfte disziplinarische und haftungsrechtliche Schritte einzuleiten.

4.     Der BVV im Oktober 2002 ist ein umfassender Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen, mit denen sichergestellt werden kann, dass weitere schuldhaften Verstöße gegen § 34 Abs. 1 LHO (Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben) ausgeschlossen und der jahrelange Missstand endgültig beendet wird.

 

Begründung:

Im Jahresbericht des Landesrechnungshofes wird gerügt, dass vom damaligen Bezirksamt Hohenschönhausen seit Jahren Ansprüche von bis zu 2,6 Mio Euro nicht geltend gemacht und wissentlich deren Verjährung billigend in Kauf genommen wurde. Auch Beanstandungen des Landesrechnungshofes im Jahre 1999 und die Zusage des Bezirksamtes diese Missstände abzustellen, änderten am Zustand nichts. Der Landesrechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass die Schäden auch auf das Versagen der Leitungsebene zurückzuführen sind und erwartet, dass das Bezirksamt Lichtenberg die für den Schaden verantwortlichen Dienstkräfte der Leitungsebene disziplinar- und haftungsrechtlich zur Verantwortung zieht und umgehend alles tut, um weitere Schäden zu vermeiden.

 

 

 


 

 

 
 

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