Drucksache - DS/0889/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Straßenbaubehörden der Berliner Bezirke finanziell hinreichend in die Lage versetzt werden, den Zustand der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur spürbar zu verbessern.
Dazu sind im Rahmen der kommenden Haushaltsbeschlüsse die Titel der baulichen Unterhaltung (Kapitel 38, Titel: 521 01, 517 01, 521 26) in den Bezirken zu verstärken und durch eine zwingende Mindestausgabe (Zweckbindung) von entweder 15 € pro Einwohner und Jahr oder 0,75 € des Gesamthaushaltsvolumens, je nachdem, welcher Wert größer ist, zu veranschlagen. Um diese Beträge sind die Globalsummen durch die Senatsverwaltung anzupassen.
Das Bezirksamt wird sodann ersucht, aus diesen zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Unverzügliche Sicherung und / oder Beseitigung von Gefahrstellen am Straßenkörper, am Straßenzubehör und an sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland (Verkehrssicherungspflicht); - Unterhaltung und Instandsetzung der Straßenbefestigung, der Straßenentwässerungsanlagen und der übrigen baulichen Anlagen des Straßenkörpers einschließlich kleinerer Umbauten; - Durchführung substanzerhaltenden und vorbeugenden Unterhaltungsmaßnahmen wie Fugenpflege, Deckenüberzüge, Dünnschichtbeläge, Ausbessern und Begradigen von unbefestigten Straßenoberflächen; - Unterhaltung, Reinigung und Instandsetzung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und der übrigen Bestandteile des Straßenzubehörs; - Aufstellen, Reinigen, Unterhalten, reparieren und ggfs. Entfernen von sonstigen Einrichtungen auf öffentlichem Straßenland wie z. B. Zierbrunnen, Fahrradabstellanlagen, Bänken, Denkmalen, Müllentsorgungseinrichtungen etc.; - Veranlassung der Prüfung und Herstellung der Funktionsfähigkeit von Straßenbrunnen; - Mähen von unbefestigten Seitenstreifen; - Durchführung von Jahresausschreibungen, Abschluss von Jahresverträgen; - Beauftragung der eigenen Regiekräfte oder der Firmen mit Arbeiten zur unverzüglichen Gefahrenstellensicherung und / oder deren Beseitigung; - Überwachung von Gewährleistungsverpflichtungen.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt das Begehren der BVV zur Verstärkung der Titel und somit für den Abbau des Sanierungsstaus und hat sich demzufolge an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt, da diese für die Verantwortung der Überwachung und Einhaltung des Haushaltsplans für das Land Berlin zuständig ist.
Die Senatsverwaltung für Finanzen teilt mit, dass dem Anliegen der BVV weitegehend entsprochen wird, da den Bezirken in den kommenden Jahren deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen werden, um die Aufgabe der Tiefbauunterhaltung ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Näheres ist dem Antwortschreiben im Anhang zu entnehmen.
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