Drucksache - DS/0293/V
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Den Antrag
zur Beschlussfassung abzulehnen. Begründung: Durch die Umsetzung dieses Beschlusses wären alle Kitas
verpflichtet Angebote von entsprechenden Künstlern umzusetzen. Diese Angebote
müssten von allen Eltern zusätzlich zum Kitakostenbeitrag finanziert werden. Da ein hoher Anteil der Eltern in den unteren
Einkommensgruppen liegt, entsteht dadurch eine Belastung, die besonders
alleinerziehende Eltern nicht tragen können. Darüber hinaus käme es somit zur
Ausgrenzung von Kindern. Die Erzieherinnen der Kitas haben durch ihre
Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildungen ein hohes Potential an unterschiedlichen
künstlerischen Fähigkeiten, die auch schon im großen Umfang in den Kitas zum
Einsatz kommen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung Text des
Ursprungsantrages: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass
freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. aus den Bereichen Kunst, Musik und
Kindertanz in Kindertagesstätten auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge
"unterrichten" dürfen. |
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