Drucksache - DS/0762/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für die Bebauung zwischen Zingster und Barther Straße sowie Falkenberger Chaussee einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei sollen sich die Ziele des Bebauungsplanes (insbesondere soziale Infrastruktur) in die Rahmenplanung für Neu-Hohenschönhausen für diesen Bereich einfügen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für das Gelände zwischen der Barther Straße, Zingster Straße, Falkenberger Chaussee und der privaten Stellplatzanlage südwestlich der Wohnbebauung Falkenberger Chaussee 1/7 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen, wurde am 03.09.2019 mit der Aufstellung eines Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-170 begonnen (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 39 am 20.09.2019).
Ziel des Bebauungsplans ist, die Bebauungspotenziale in dem Wohnblock zu untersuchen und eine ergänzende Bebauung zu ermöglichen, die im Bereich der vorhandenen Erschließung (Stich der Barther Straße) angeordnet wird. In der geplanten ergänzenden Bebauung sollen eine oder mehrere soziale Infrastrukturnutzungen gesichert werden. Auch eine verträgliche ergänzende Wohnbebauung soll untersucht werden. Zur planungs-rechtlichen Sicherung dieser Nutzungen ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beabsichtigt. Die Einrichtung(en) der sozialen Infrastruktur sollen bestimmten Flächen der geplanten Bebauung konkret zugeordnet werden. Ein weiteres Planungsziel ist es, die Bebauungsdichte auf ein verträgliches, angemessenes Maß zu begrenzen, da der Wohnblock bereits eine sehr hohe städtebauliche Dichte aufweist (GFZ im Bestand ca. 2,38). Darüber hinaus soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden, inwieweit es geboten ist, Flächenanteile für soziale Wohnraumförderung zu sichern. Ein konkreter Planentwurf liegt noch nicht vor.
Dabei wird der Rahmenplan Neu-Hohenschönhausen – nach seinem Beschluss durch das Bezirksamt – als Orientierungsrahmen für das verwaltungsinterne Handeln anerkannt. Seine Empfehlungen fließen als Abwägungsgrundlage in die Planungsüberlegungen zum Bebauungsplan ein.
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