Drucksache - DS/0480/VIII  

 
 
Betreff: Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch Bürgerjurys ab dem Jahr 2018 ff.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt/Personal und GO
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
22.11.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
13.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage PDF-Dokument
Dringliche BE HPGO PDF-Dokument

Der Ausschuss Haushalt, Personal, GO empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0480/VIII in folgender geänderter Fassung:

 

8. Ausschluss wegen Befangenheit; der zweite Satz soll lauten:

 

Besteht die Besorgnis der Befangenheit eines Mitglieds, entscheidet die Bürgerjury ohne dessen Mitwirkung.

Anlage 3 der Geschäftsordnung der BVV findet entsprechend Anwendung.

 

Begründung:

Der Ausschuss folgt der Argumentation des Ausschusses für Kultur und Bürgerbeteiligung. Die Änderung dient in erster Linie zur Klarstellung bei der Besorgnis von Befangenheit. Hierzu gibt es bereits Regeln in der GO der BVV, die hier sinngemäß angewendet werden sollen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die Vorlage zur fortgeschriebenen „Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch Bürgerjurys“ in der beiliegenden Fassung zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da die Geschäftsordnung der Kiezfonds bereits im Januar in Kraft treten soll, ist eine Beschlussfassung in der BVV im Dezember notwendig.

 

Abstimmungsergebnis: 15 / 0 / 0

 

 

 
 

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