Drucksache - DS/0480/VIII
Der Ausschuss Haushalt, Personal, GO empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0480/VIII in folgender geänderter Fassung:
8. Ausschluss wegen Befangenheit; der zweite Satz soll lauten:
Besteht die Besorgnis der Befangenheit eines Mitglieds, entscheidet die Bürgerjury ohne dessen Mitwirkung. Anlage 3 der Geschäftsordnung der BVV findet entsprechend Anwendung.
Begründung: Der Ausschuss folgt der Argumentation des Ausschusses für Kultur und Bürgerbeteiligung. Die Änderung dient in erster Linie zur Klarstellung bei der Besorgnis von Befangenheit. Hierzu gibt es bereits Regeln in der GO der BVV, die hier sinngemäß angewendet werden sollen.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die Vorlage zur fortgeschriebenen „Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch Bürgerjurys“ in der beiliegenden Fassung zu beschließen.
Begründung der Dringlichkeit: Da die Geschäftsordnung der Kiezfonds bereits im Januar in Kraft treten soll, ist eine Beschlussfassung in der BVV im Dezember notwendig.
Abstimmungsergebnis: 15 / 0 / 0
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