Drucksache - DS/0474/VIII  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Lichtenberg kann Gesetze nicht erfüllen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
Verfasser:Hönicke, KevinHönicke, Kevin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage SPD, Kevin Hönicke PDF-Dokument

Im Rahmen von nicht absolvierten bzw. noch nicht registrierten Früherkennungsuntersuchungen für Babys und Kleinkinder ist es Aufgabe des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes über die Wichtigkeit dieser Frühuntersuchungen zu informieren!

 

An Eltern, bei dessen Kindern eine Früherkennungsuntersuchung fehlt bzw. noch nicht ärztlich registriert wurde, werden daher vom Bezirksamt Lichtenberg Briefe versendet. In diesen steht aktuell bspw. geschrieben:

„[...] Nach gesetzlichen Regeln im Land Berlin ist es unsere Aufgabe, Sie persönlich über die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchung und die gesamte Entwicklung Ihres Kindes zu informieren. Falls ich nichts von Ihnen höre, wäre ich gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Hausbesuch vorzuschlagen. Das kann ich gerade nicht leisten. Bitte melden Sie sich also, dann können wir das am Telefon klären oder mailen Sie mir. [...] “

 

Aufgrund dieses Zitates wird das Bezirksamt um folgende Auskunft gebeten:

Wie wird dieses vom Bezirksamt Lichtenberg erstellte Schreiben vor allem unter dem Aspekt „Kinder- und Familienfreundlicher Bezirk Lichtenberg“ bewertet?

 
 

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