Drucksache - DS/0363/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-114 VE - Anzeigeverfahren
Arbeitstitel: Genslerstraße 17
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK - Anlage 2_Begründung PDF-Dokument
VzK - Anlage 3_Entwurf Rechtsverordnung 11-114 VE PDF-Dokument
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   in Kenntnis der Auswertung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (BA-Beschluss 8/114/2017) den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-114 VE vom 08.03.2017 mit Deckblatt vom 18.08.2017 für das Grundstück Genslerstraße 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf

 

b)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE

 

Anlage 3: Entwurf der Rechtsverordnung

 

c)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-114 VE bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

d)   mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)   die Vorlage in der beiliegenden Fassung [Punkte a) bis e)] der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Abs. 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.

 


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-114 VE

für das Grundstück Genslerstraße 17

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Thomas\TIF\11-114VE.TIF

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Festsetzung einer Wohnnutzung

 

 
 

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