Drucksache - DS/0361/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-9c - dritte erneute Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung
Arbeitstitel: östlich Konrad-Wolf-Straße 45-46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 - Geltungsbereich  
VzK - Anlage 2 - Auswertung Offenlage  
VzK - Anlage 3 - Auswertung TöB  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Be-bauungsplanverfahren 11-9c für Grundstücksflächen nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der dritten erneuten Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-9c

Anlage 3:Auswertung und Ergebnis der dritten erneuten Beteiligung der Behörden

 

c)   den Bebauungsplanentwurf 11-9c gemäß § 4a Absatz 3 i. V. m. mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut, mit Verkürzung der Dauer auf zwei Wochen, öffentlich auszulegen sowie die von der Änderung des Bebauungsplanentwurfs berührten Behörden erneut gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen, wobei Stellungnahmen jeweils nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können

 

d)   mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der erneuten Beteiligung der Behörden und der öffentlichen Auslegung in Vorbereitung der erneuten Behördenbeteiligung sowie öffentlichen Auslegung

 

 
 

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