Drucksache - DS/0176/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit der Polizeidirektion 6 und durch eine Erhöhung der Präsenz des Lichtenberger Ordnungsamts eine verstärkte und vor allem effektive Kontrolle im Bereich der Wohngebiete am Obersee, Orankesee bzw. allgemein nördlich der Konrad-Wolf-Straße zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollten Gespräche mit Bürgervereinen und Initiativen vor Ort (bspw. Förderverein Obersee und Orankesee e. V. sowie Bürgerverein Hohenschönhausen) über die aktuellen Entwicklungen angeregt werden.
Zusätzlich möge der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg eine Statistik vorgelegt werden, welche über eine Zunahme von Straftaten und Strafdelikten (Einbrüche, Vandalismus, politische Straftaten und ähnliches) im Ortsteil Hohenschönhausen auf Ebene der Kontaktbereiche Auskunft gibt oder diese widerlegt.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Aus Sicht des Ordnungsamtes stellt das angefragte Gebiet keinen besonderen Schwerpunkt in Hinblick auf eine erforderliche verstärkte Kontrolle durch das Ordnungsamt dar.
Beigefügt ist eine Auswertung der dokumentierten Anliegen seit 01.01.2016 zu Verstößen im öffentlichen Raum, die dem Ordnungsamt gemeldet bzw. durch das Ordnungsamt selbst festgestellt wurden. Danach entfallen lediglich 1,4 %, also 301 aller Anliegen in Lichtenberg auf diesen Bereich, davon ca. 1/3 auf den Verkehrsbereich. Betrachtet man Verstöße in Grünanlagen einschließlich unangeleinter Hunde, so sind das im Auswertungszeitraum monatlich weniger als 2 Fälle. (Auswertung Stand 08.06.2017 siehe Anlage)
Das Ordnungsamt bestreift das Gebiet im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Möglichkeiten, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf für eine verstärkte Präsens und eben so wenig für eine problemorientierte Thematisierung in Bürgervereinen und -initiativen. Sollte hier Gesprächsbedarf bestehen, ist das Ordnungsamt natürlich bereit, an entsprechenden Gremien teilzunehmen und zu informieren.
Die Auskunft zu Straftaten und Strafdelikten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.
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