Drucksache - DS/0154/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht eine Aufhebung der Beschränkung der Parkmöglichkeiten in der Erich-Kurz-Straße in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr zu prüfen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Voraussetzung zur Aufhebung der Beschränkung der Parkmöglichkeiten in der Erich-Kurz-Straße in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht gegeben.
Im Zuge des Umbaus des öffentlichen Straßenlandes im Bereich des Neubaus der „Paul-und-Carlotte-Kniese-Schule“ (in Kooperation mit dem Förderzentrum „Sehen/Geistige Entwicklung), wurde hier im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere höchste Sorgfaltspflicht für seh- und mehrfachbehinderte Kinder, das Parken in der Erich-Kurz-Straße auf einer Länge von 50 Meter zeitlich eingeschränkt, um den konfliktfreien Einsatz von Bussen für den Transport der Kinder zum Schulbeginn und Schulende zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist es aus verkehrlicher Sicht weiterhin sinnvoll, erforderlich und angemessen, das eingeschränkte Haltverbot in diesem Bereich mit der Geltungszeit „Mo - Fr 06-18h“ aufrecht zu erhalten.
Eine andere Alternative, vor allem im Hinblick auf die Busse, ist aufgrund von fehlenden Wendemöglichkeiten ausgeschlossen.
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