Drucksache - DS/0227/V
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die rückwirkende
Unwirksamkeitserklärung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zum 01.09.2000
durch das OVG Berlin bezogen auf den Bezirk Lichtenberg? 2. Hat der Wegfall der Zweckentfremdungsverbotsverordnung
Auswirkungen, z. B. durch Rückforderungen von Ausgleichszahlungen oder
Bußgeldern, auf den Haushalt des Bezirks Lichtenberg? |
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