Drucksache - DS/0006/VIII  

 
 
Betreff: Hubertusbad - das Land Berlin muss Verantwortung wahrnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.10.2016 
1. (konstituierende) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen den Senat von Berlin aufzufordern,

 

  • die künftige Nutzung des Stadtbades Lichtenberg (Hubertusbad) in Verantwortung des Landes Berlin zu konzipieren und zu organisieren,
  • hierzu ein Projektmanagement, ggf. gestützt auf Mittel der Städtebauförderung, des Denkmalschutzes bzw. der Wirtschaftsförderung, beim Gebietsbeauftragten des Sanierungs- und Stadtumbaugebietes FAN zu installieren,

 

Mittel zum Erhalt der Substanz bereitzustellen.

 

 

Begründung

 

Nach dem Abschluss des „Wettbewerblichen Dialogverfahren über den Verkauf und die künftige Nutzung des Stadtbades (Hubertusbad) ist es an der Zeit, neu zu entscheiden. Es müssen grundsätzliche Entscheidungen zur Rolle Berlins bei der Rettung dieses Denkmals neu getroffen werden. Berlin wird sich nicht allein auf privates Engagement verlassen können, wenn es das Bad als Denkmal erhalten will.

 

Eine erneute Ausschreibung ohne konzeptionelle und organisatorische Begleitung scheint zum Scheitern verurteilt.

 

Denkbar ist aber eine teilweise Nutzung und/oder Zwischennutzung, die verbunden mit transparenter konzeptioneller Arbeit unter Einbeziehung vielfältiger Akteure, zu langfristig tragfähigen Konzepten führen wird.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Entscheidung des Steuerungsausschusses ist erst nach Druckschluss zur BVV erfolgt. Das Bezirksamt hält eine schnelle Information über den Bezirksamtsbeschluss für erforderlich.

 

 
 

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