Drucksache - DS/2125/VII
Bei der Akteneinsicht am 09.09.2016 zu den Abrechnungsunterlagen der Inklusionswoche 2016 kam es zum Verdacht der Doppelfinanzierung, da einmal Druckerzeugnisse zur Inklusionswoche ordnungsgemäß abgerechnet wurden, mit der Spende (1000 €) an den Förderverein jedoch ebenfalls Druckkosten in Höhe von 800 € abgerechnet wurden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchem Haushaltstopf setzt sich die Spende von 1000 Euro für die Inklusionswoche 2016 an den Förderverein des Barnim-Gymnasiums zusammen und welche anderen Druckerzeugnisse in Zusammenhang mit der Inklusionswoche wurden damit finanziert?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage stützt das Bezirksamt die Annahme, dass keine Quittung für den Spendenbetrag von 1000 € eingereicht werden muss?
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