Drucksache - DS/2081/VII  

 
 
Betreff: Haltelinie auf Höhe der Tamseler Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob eine Haltelinie auf Höhe der Tamseler Straße auf der Fahrbahn des Malchower Weges (Richtung Rhinstraße) aufgezeichnet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Ersuchen an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.

 

Diese teilt mit, dass die Tamseler Straße mit ca. 40 Metern Abstand zur LZA zu weit entfernt sei, als dass eine Wartelinie einen klaren Bezug zur LZA erkennen ließe. Zu den meisten Tageszeiten staue sich der Verkehr im Malchower Weg in Fahrtrichtung Rhinstraße auch nicht derart weit zurück. Die Tamseler Straße weise zudem insgesamt eine eher geringe Verkehrsbelastung und -bedeutung auf.

 

Der Grundsatz des § 11 Abs. 1 StVO, dass in Einmündungen und Kreuzungen trotz Vorfahrt nicht eingefahren werden darf, wenn ansonsten auf ihnen verkehrsbedingt gewartet werden muss, wird im vorliegenden Fall als ausreichend erachtet, um die Verkehrssicherheit und ordnung an dieser Straßeneinmündung zu gewährleisten.

 

Für den vorliegenden Straßenabschnitt bedarf es auch nach Ansicht des Bezirksamtes keiner weiteren Fahrbahnmarkierungen.

 
 

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