Drucksache - DS/2063/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Aufwandspauschale für die Ehrenamtlichen der Sozialkommissionen von 30 auf 50 € im Monat erhöht wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Aufwandsentschädigungen der Sozialkommissionen sind landeseinheitlich im Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) geregelt. Dort heißt es:
„Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes erhalten eine Entschädigung nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätigen Personen in der jeweils geltenden Fassung.“
Das genannte Gesetz und die Verwaltungsvorschrift können nur durch das Land Berlin geändert werden, nicht jedoch durch das Bezirksamt. Das Bezirksamt hat sich daher mit einem Brief am 06.03.2018 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und darum gebeten, ein entsprechendes Verfahren zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen in die Wege zu leiten.
Auch auf Nachfrage ist dazu keine Antwort der Senatsverwaltung eingegangen.
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