Drucksache - DS/2008/VII
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 vom 20. August 2015 mit Deckblatt vom 10. Februar 2016 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) als Rechtsverordnung.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 in Kenntnis zu setzen. Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 zur Drucksache Nr. DS/1984/VII den Bebauungsplan 11-60 vom 20. August 2015 mit Deckblatt vom 10. Februar 2016 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 entschieden.
Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) im Bezirk Lichtenberg
Maßstab ohne
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern, Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage.
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