Drucksache - DS/2008/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-60 - Festsetzung
Arbeitstitel: Gotlindestraße 2/20 Lindenhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 vom 20. August 2015 mit Deckblatt vom 10. Februar 2016 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) als Rechtsverordnung.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 zur Drucksache Nr. DS/1984/VII den Bebauungsplan 11-60 vom 20. August 2015 mit Deckblatt vom 10. Februar 2016 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-60 entschieden.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 


Anlage1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-60

für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810

(öffentlicher Grünzug)

im Bezirk Lichtenberg

 

Maßstab ohne

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes im Bestandsensemble und in den Neubaufeldern, Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage.

 

 

 
 

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