Drucksache - DS/1816/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht und wie viele Schulplätze für Schülerinnen und Schüler aus dem Regelschulsystem an den anderen Lichtenberger Förderschulen geschaffen werden können, in dem sich Förderschulen für Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen öffnen. Daraus resultierend sollte auch anderen Förderschulen im Bezirk die Möglichkeit gegeben werden, als Pilotprojekt zur Umsetzung der Inklusion an den Start gehen zu können, wie zum Beispiel die Gemeinschaftsschule Paul- und Charlotte-Kniese-Schule es bereits praktiziert. Hierzu sollten das Bezirksamt, die Schulleiter/innen, Eltern und Schüler/innen sowie die Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in die Prüfung und Planung einbezogen werden.
Begründung: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 in Kraft, nach dem Bundestag und Bundesrat dieser Konvention einschließlich ihres Zusatzprotokolls ohne Einschränkungen einstimmig im Dezember 2008 zustimmten. Deutschland hat sich damit zur Inklusion verpflichtet. Auch in Lichtenberg sollen zukünftig alle Kinder und Jugendlichen inklusiv lernen. Ein Weg dorthin könnte sein, dass die Förderschulen sich für Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen öffnen.
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