Drucksache - DS/1706/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11 - 5
Arbeitstitel: Arendsweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11 - 5 für den Abschnitt zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße sowie einer östlich parallel angrenzenden Verbreiterungsfläche von ca. 4,50 m im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 10. Juli 2001 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

              Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war die Absicht des damaligen Tiefbauamtes, den Abschnitt des Arendsweges zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße im Rahmen der Erneuerung und des standardgerechten Ausbaus nach Osten um ca. 4,50 m zur Realisierung eines Gehweges, Grünstreifen und Parktaschen zu erweitern. Für die geplante Straßenerweiterung ist die Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen erforderlich, die über ein Bebauungsplanverfahren zu regeln ist. Der Arendsweg wurde 2001 ohne Straßenerweiterung ausgebaut. Seitdem ruht das Bebauungsplanverfahren.

Im Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-24 VE ist der  Arendsweg bis zur Straßenmitte Bestandteil des Geltungsbereiches. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag ca. 336 m² private Grundstücksfläche dem Land Berlin entgelt-, kosten- und lastenfrei zur Erweiterung des Arendsweges zu übereignen und die Straßenerweiterung mit Gehweg, Grünstreifen und Parktaschen zu realisieren.

Mit der geplanten Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE wird seitens des Bezirks  kein Erfordernis für die Fortführung des Bebauungsplanes 11-5 gesehen.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 5

für den Abschnitt zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße sowie einer östlich parallel angrenzenden Verbreiterungsfläche von ca. 4,50 m

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

11-5

 

              Maßstab 1:5000

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche durch Sicherung des Bestandes und Erweiterung

 
 

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