Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) | Die Änderung des Titels des Bebauungsplanes 11-60. Der räumliche Geltungsbereich bleibt unverändert. Der neue Titel lautet: Bebauungsplan 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) im Bezirk Lichtenberg; |
b) | das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-60; Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis |
c) | entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-60 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flürstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) im Bezirk Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen; |
d) | mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen; |
e) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.