Drucksache - DS/1702/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-60 - Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: Gotlindestraße 2/20 Lindenhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)

Die Änderung des Titels des Bebauungsplanes 11-60. Der räumliche Geltungsbereich bleibt unverändert.

Der neue Titel lautet:

 

Bebauungsplan 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) im Bezirk Lichtenberg;

 

 

b)

das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-60;

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

 

c)

entsprechend dem vorher genannten Ergebnis  das Bebauungsplanverfahren 11-60 weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf für das  Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die südöstlich angrenzenden Flürstücke 4 und 113 der Flur 810 (öffentlicher Grünzug) im Bezirk Lichtenberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

 

d)

mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

 

 

 

e)                  die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung.

 

 
 

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