Drucksache - DS/1551/VII  

 
 
Betreff: Umgehende Umsetzung des geplanten Aufbaus einer zentralen Impfstelle für geflüchtete Menschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und weiteren zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der bis zum Sommer geplante Aufbau einer zentralen Impfstelle für geflüchtete Menschen unverzüglich umgesetzt wird.

 

Zum aktuellen Stand gibt es kein allgemeines und reguläres Impfangebot für geflüchtete Menschen. Viele geflüchtete Menschen haben in ihren Heimatländern nur eine unzureichende gesundheitliche Versorgung und ihnen fehlt damit oft ein ausreichender Impfschutz. Zur Vermeidung von Ansteckungen wurden in den Unterkünften bereits zeitweise Belegungs- und Verlegungstopps verhängt. Das behindert und erschwert auch die Unterbringung der Hilfesuchenden zusätzlich zu allen anderen Problemen.

 

Es ist unsere Pflicht den Gesundheitsschutz von geflüchteten Menschen, insbesondere durch die Möglichkeit von Schutzimpfungen, zu verbessern.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ein gegenwärtiges Konzept der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sieht die Einrichtung einer zentralen Impfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in der Turmstraße bis Sommer 2015 (evtl. August) vor. Die Einrichtung einer zentralen Impfstelle wird sowohl auf politischer wie auch fachlicher Ebene von allen Berliner Gesundheitsstadträten/-rätinnen sowie den Gesundheitsämtern begrüßt. In der AG „Zentrale Impfstelle“ sind auch Vertreter/innen der Berliner Gesundheitsämter.

 

Auf die endgültige Fertigstellung sowie die dafür erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens) hat das Bezirksamt Lichtenberg keinen Einfluss. Sowohl in den üblichen Runden der Bezirksstadträte/-rätinnen Gesundheit mit der Senatsverwaltung wie auch in einer Sondersitzung gemeinsam mit den Sozialstadträten/-rätinnen mit dem Schwerpunktthema „Flüchtlinge“ wurde von der Unterzeichnerin sowie anderen Stadträten/-rätinnen der Wunsch nach einer zügigen Umsetzung formuliert.

 

In der Sache ist Folgendes zu berücksichtigen: Trotz der Einrichtung einer zentralen Impfstelle sind Infektionskrankheiten und damit verbundene Ansteckungen nicht auszuschließen. Ein ausreichender Impfschutz kann durch die Einrichtung einer zentralen Impfstelle zwar verbessert, aber nicht sichergestellt werden. Auch weiterhin bleiben Aufgaben des ausreichenden Impfschutzes über eine Erstimpfung hinaus bei den Bezirken. Dies ist insbesondere bei der personellen Ausstattung des ÖGD zu beachten und wurde bei der o.g. Schwerpunktsitzung der zuständigen Stadträte/-rätinnen angesprochen und soll auch Gegenstand des Konzeptes des Senats zur Unterbringung von Flüchtlingen sein.

 

Das Gesundheitsamt Lichtenberg führte mit engagiertem Einsatz eines niedergelassenen Kinderarztes und im Beisein von Dolmetscher/innen in der Vergangenheit mehrfach Impfaktionen in den Aufnahmeeinrichtungen in Lichtenberg durch und nutzt auch weiterhin diese Unterstützung. Leider wird das Angebot nicht von allen Bewohnern/innen angenommen. Eine gesetzlich verankerte Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht, sondern nur Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen