Drucksache - DS/1534/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei dem geplanten Ausbau der Gewaltschutzambulanzen (Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin) auch die Voraussetzungen für eine anzeigenunabhängige, vertrauliche Spurensicherung in Fällen von sexueller Gewalt geschaffen werden und als Kooperationspartner nicht nur die drei Rettungsstellen der Charité, sondern weitere geeignete medizinische Einrichtungen in Lichtenberg berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz hat dem Abgeordnetenhaus mit der Drucksache 17/2433 „Berlin braucht endlich eine Gewaltschutzambulanz und Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur Versorgung von kindlichen und erwachsenen Gewaltopfern – Voraussetzungen für eine anonyme Spurensicherung nach Sexualstrafteten schaffen“ am 03.09.2015 mitgeteilt:
„Im März 2014 haben der Senator für Gesundheit und Soziales, der Senator für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft der Lenkungsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ den Auftrag erteilt, eine Konzeption/Senatsvorlage zur Umsetzung regionaler medizinischer Kinderschutzambulanzen im Land Berlin zu erarbeiten. Die genannten Senatsverwaltungen haben nach fachlicher/fachpolitischer Befassung der jeweiligen Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Arbeitsfeldern („Unterarbeitsgruppe Kinderschutzambulanzen“) eine diesbezügliche Senats-und Abgeordnetenhausvorlage erarbeitet, die der Senat zusammen mit dieser Vorlage beschlossen hat.
Angestrebt wird darüber hinaus für Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Schaffung der Möglichkeit, auch DNA-Spuren von sexualisierter Gewalt gerichtsfest im Wege der vertraulichen Spurensicherung sicherstellen zu können. Des Weiteren wird zu prüfen sein, inwieweit weitere Ansätze wie beispielsweise ein um eine rechtsmedizinische Versorgung ergänztes Family Justice Center geeignet sind, zur Verbesserung des Angebots für Gewaltopfer beizutragen.“
Zur Beantwortung der Drucksache hat das Bezirksamt zum weiteren Vorgehen die Geschäftsleitung des Sana Klinikums als geeignete medizinische Einrichtung im Sinne des Antrages befragt (Das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge verfügt nicht über eine Gynäkologie, so dass Untersuchungsvoraussetzungen fehlen). Die Geschäftsführung des Sana Klinikums gibt zu bedenken:
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