Drucksache - DS/0150/V  

 
 
Betreff: Erklärung der Zulässigkeit eines Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 Absatz 2 BauGB (Bauvorhaben der Ziel GmbH) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-7d für Teilflächen der Grundstücke Hauptstraße 57 bis 47, 7 und 6 sowie e
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtGesundheit/Umwelt
Verfasser:BzStRin Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.04.2002 
7. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit/Umwelt Entscheidung
14.05.2002 
8. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit/Umwelt zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2002 
8. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung Ges/Umwelt PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlagen zur Beschlussfassung vom 24

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlagen zur Beschlussfassung vom 24.04.2002, DS V/149 und DS V/150, anzunehmen.

 

Begründung:

Inhaltlich ging es dem Ausschuss um eine erheblich stärkere Erhaltung der vorhandenen Vegetation gegenüber der beabsichtigten Bebauung des gesamten Gebiets an der Rummelsburger Bucht. Nach gründlicher und schwieriger Beratung entschied sich der Ausschuss auf Grund der weit fortgeschrittenen Bauvorbereitung und der daraus entstehenden Zwänge für die Entwicklergesellschaft und die Investoren trotz des durch den Bau drohenden Verlustes von ca. 130 Bäumen der BVV die Zustimmung zur Zulässigkeit dieser Vorhaben für diesen Bebauungsplanteilbereich zu empfehlen.

 

Für die künftig zu behandelnden weiteren Bebauungsplanbereiche wird der Ausschuss in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bessere Lösungen zugunsten des Erhaltens des Baumbestandes und der Vegetation und damit der Aufwertung des Grünzuges am Ufer anstreben.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit der Beschlussempfehlung ergibt sich aus der Absicht für die genannten Drucksachen keinen Zeitverlust gegenüber dem für Juli 2002 geplanten Baubeginn entstehen zu lassen und daher ohne Verzug einen BVV-Beschluss zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis im Ausschuss:

DS V/149: 7/0/1

DS V/150: 5/0/3

 


 

 

 
 

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