Drucksache - DS/1367/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht 1. Die sofortige Beschulung der Kinder in der Flüchtlingseinrichtung "Parkcenter Herzberge" sicherzustellen. Eine "in House" - Beschulung kann dabei nur eine temporäre Lösung darstellen. 2. Bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung die in Lichtenberg lebenden Kinder von Flüchtlingen mit einzubeziehen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Bereits im November 2014 wurden durch das Bezirksamt sowohl die notwendigen politischen Abstimmungen mit den Senatsverwaltungen für Bildung, Soziales und Finanzen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Beschulung im "Parkcenter Herzberge" vorgenommen als auch die mietvertraglichen Verhandlungen mit dem Vermieter der für die Durchführung des Unterrichts notwendigen Räume sowie der Sporthalle geführt. Die Außenstelle Lichtenberg der Senatsverwaltung für Bildung konnte zudem die notwendigen Lehrkräfte gewinnen, die an das benachbarte Förderzentrum Schule am Grünen Grund angebunden wurden. Leider hat es bis zum Januar 2015 gedauert, ehe vermieterseitig ein für die schulische Nutzung der Räume unerlässliches Brandschutzgutachten eingeholt und vorgelegt werden konnte, welches nunmehr - nach Wahrnehmung des Bezirks - zügig durch den Vermieter baulich realisiert wird. Auf dieser Basis konnte am 09.01.2015 mit Wirkung zum 01.02.2015 durch das Facility Management des Bezirksamtes der Mietvertrag abgeschlossen werden. Mit Beginn des neuen Schulhalbjahres kann nach derzeitigem Stand die Beschulung der bisher nicht an anderen Schulstandorten im Bezirk untergebrachten Schüler/innen (aktuell 28 Kinder im Grundschulalter, 18 Jugendliche im Alter weiterführender Schulen) endlich beginnen. Das Bezirksamt bedauert diese von ihm weder zu vertretende noch zu beeinflussende Verzögerung sehr. Die Beschulung von Flüchtlingskindern war und ist Bestandteil der Schulentwicklungsplanung (SEP) des Bezirks. Die Drucksache 1444/VII Zweiter Entwurf der Schulentwicklungsplanung für den Bezirk Berlin-Lichtenberg für die Jahre 2014/15 bis 2017/18 ist von der BVV durch den Ausschuss Schule und Sport in seiner letzten Sitzung am 20.01.2015 zur Kenntnis genommen worden. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses mit der AG Schulentwicklungsplanung am 13.01.2015 wurde die Ergänzung einer Passage vereinbart, die als neuer Punkt 1.13 in die SEP aufgenommen wurde. Diese sieht eine qualitative Fokussierung des Unterrichts vor und thematisiert auch ein weites Bildungsverständnis in Bezug auf die Zielgruppe, deren Bestandteil auch Frühe Bildung, Kitabetreuung, nichtformelle Bildungsangebote sowie berufsbildende oder arbeitsweltorientierte Angebote sind.
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