Drucksache - DS/1089/VII  

 
 
Betreff: Treppengeländer und Stufenmarkierungen in der Max-Taut-Aula
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Eingangsbereich in den Zuschauer_innenraum der Max-Taut-Aula führende Treppe mehrere über die Breite der Treppe verteilte Treppengeländer erhält. Die genaue Positionierung der Treppengeländer ist mit der Schulleitung der Max-Taut-Schule zu vereinbaren. Des Weiteren wurde das Bezirksamt ersucht sich für ausreichende Treppenmarkierungen einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 27. März 2014 hatte sich das Bezirksamt mit einem Schreiben an die Max-Taut-Schule mit der Bitte um Prüfung des Anliegens der BVV gewandt. Von der Schulleitung wurde das Anliegen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weitergeleitet.

 

Alle Gebäude, die in der Trägerschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft waren und betreut wurden, sind seit dem 1.12.2012  in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) überführt und von der BIM verwaltet. Die Senatsverwaltung ist somit Mieter aller Schulstandorte, inklusive Max-Taut-Schule und der Aula. Daher werden sämtliche Rechte und Pflichten des Landes Berlin von der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) wahrgenommen.

Am 14. Juli 2015 ist das Antwortschreiben der BIM (Anlage) eingegangen. Mit diesem Schreiben wurde das Ersuchen der BVV abgelehnt.

 

Das Bezirksamt hat keine weiteren Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entscheidung der Eigentümerin.

 

 

 
 

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