Drucksache - DS/0975/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-6 - Einstellung Arbeitstitel: Hauptstraße 61-79
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
05.12.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK BA und Anlage 2 PDF-Dokument
Anlage 1 Einstellung XVII-6 Übersichtsplan PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 22. Oktober 2013 beschlossen,

 

a)

das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-6 für die Grundstücke Hauptstraße 61-79 sowie einen Abschnitt der Schlichtallee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 26. September 1995 (Bek. im Amtsblatt für Berlin Nr. 52, S. 4108 vom 13. Oktober 1995) zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-6

Anlage 2:              Begründung

 

b)

mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

 


Anlage 2

 

Zu a)

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zum zukünftigen Entwicklungsbereich "Berlin-Rummelsburger Bucht" und im Zusammenhang mit den Planungen des Landes Berlins für die Olympischen Spiele 2000 erfolgte die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne an der Rummelsburger Bucht. Hierzu gehörte auch der Bebauungsplan XVII-6 für die Grundstücke Hauptstraße 61 bis 91 sowie für einen Abschnitt der Karlshorster Straße, der Hauptstraße und der Schlichtallee im Bezirk Lichtenberg. (BA-Beschluss Nr. 060/1992 vom 26. Mai 1992, veröffentlicht im  ABl. Berlin Nr. 38, S. 2068 vom 17. Juli 1992).

 

Ziel war den Standort Ostkreuz/Rummelsburger See als Wohn- und Dienstleistungsschwerpunkt zu entwickeln und ihn für die zwischenzeitliche Unterbringung der Olympischen Familie zur Verfügung zu stellen. Ein von der Olympia GmbH beauftragtes Standortgutachten bestätigte die Tragfähigkeit für Wohn- und Dienstleistungsnutzung. Das daraufhin entwickelte städtebauliche Rahmenprogramm bildete (unabhängig von der abschlägigen Olympiaentscheidung) die Grundlage für die als Rechtsverordnung des Landes Berlin förmlich festgelegte Entwicklungsmaßnahme "Berlin-Rummelsburger Bucht" (Senatsbeschluss Nr. 4456/94 vom 15. März 1994, GVBl. Nr. 17 vom 26. April 1994).

 

Der Zuschnitt des Entwicklungsbereiches "Berlin-Rummelsburger Bucht" entsprach nicht mehr dem ursprünglichen Voruntersuchungsgebiet. Ein Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes XVII-6 lag nicht mehr im förmlich festgelegten Entwicklungsbereich. Daher musste gemäß § 166 Absatz 1 BauGB eine Anpassung erfolgen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-6 wurde mit BA-Beschluss Nr. 488/95 vom 26. September 1995 (veröffentlicht im  ABl. Berlin Nr. 52, S. 4108 vom 13. Oktober 1995) um den Bereich verkleinert, der mit Senatsbeschluss vom 15. März 1994 nunmehr zum förmlich festgelegten Entwicklungsbereich gehörte.

 

Da weiterhin von einer städtebaulichen Verdichtung ausgegangen wurde - gerade im Zusammenhang mit der angrenzenden Entwicklungsmaßnahme - betrachtete man die Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens XVII-6 als zwingend notwendig. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung sah man nur im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens als gesichert an.

 

Das Planungsziel für die jetzt noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XVII-6 liegenden Grundstücke hat sich seit seiner Aufstellung im Jahre 1992 nicht verändert - Planungsziel war immer die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Seit seiner Aufstellung hat sich das Plangebiet selbstständig weiter entwickelt. Das im Bestand bereits vorhandene Wohngebiet hat sich mit der Entwicklung im südwestlich anschließenden ehemaligen städtebaulichen Entwicklungsbereich "Berlin-Rummelsburger Bucht" verfestigt, so dass das Gebiet faktisch einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO entspricht.

 

Ein Planerfordernis ist somit nicht mehr gegeben.

 

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 

 

 

 
 

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