Drucksache - DS/0958/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
a) den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-35 vom 05.03.2013 mit Deckblatt vom 27.09.2013 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Vermerk vom 18.10.2013 Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.
b) über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-35
Anlage 4: Entwurf der Verordnung Begründung:Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die künftigen Bauherren Anspruch auf eine verbindliche Rechtssicherheit haben, die erst mit der Rechtsprüfung gegeben ist. Um diese unsichere Situation schnellstmöglich zu beenden, ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Anlage 1 Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-35 für eine Teilfläche des Geländes zwischen Wartenberger Straße, Anna-Ebermann-Straße und Gehrenseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten sowie Sicherung öffentlicher Straßenverkehrsflächen und eines öffentlichen Kinderspielplatzes
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