Drucksache - DS/0948/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
a) Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 618 (Flur 308) -Neubau eines Einfamilienhauses- im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Dem Bau der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa hat die höhere Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB mit Schreiben vom 04. Juni 2013 zugestimmt.
Die Bauantragsunterlagen sowie das Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa des Bauantragsstellers liegen während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Anlage 1: Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst", Blatt 1 (unmaßstäblich) Anlage 2: Übersichtsplan zur Lage des oben aufgeführten Bauvorhabens sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen
b) Die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung in der vorliegenden Fassung als Dringliche Vorlage zur Kenntnis vorzulegen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass wegen eines noch nicht durch das Abgeordnetenhaus entschiedenen Grundstücksgeschäfts die Rechtsprüfung des Bebauungsplans XVII-50aa ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Die Bauherren sollen vor diesem Hintergrund bei der Realisierung ihres Vorhabens nicht noch weitere Verzögerungen hinnehmen müssen
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