Drucksache - DS/0939/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob auf dem Gehweg der Egon-Erwin-Kisch-Straße das Radfahren freigegeben werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Egon-Erwin-Kisch-Straße liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin.
Die Einschätzung des Bezirksamtes zum Ersuchen einer Freigabe des Radverkehrs auf Gehwegen ohne baulich angelegte Radwege ist kritisch, da dies nur in Ausnahmefällen erfolgen sollte. Die Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Rollstuhlfahrenden und der Kinder sind dabei besonders zu berücksichtigen. Der Fußgängerverkehr müsste außerdem als gering eingeschätzt werden.
Die Belange der Radfahrenden sollten ebenfalls Berücksichtigung finden, z.B .müssten Bordsteinabsenkungen vorhanden sein. Gemeinsame Geh- und Radwege sollen in einer Breite von mindestens 2,5 m durchgehend nutzbar sein. (Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege III. 2 (5)).
Die Gehwegbreite in der Egon-Erwin-Kisch-Straße ist sehr unterschiedlich und wird außerdem oft durch Hindernisse, wie z.B. Lichtmasten, Verkehrszeichen oder auch herausgestellten Waren unterbrochen.
Eine durchgehende Breite von 2,50 m ist nur an sehr wenigen Stellen zu finden. Eine Umgehung/Umfahrung der Hindernisse stellt somit eine Gefahr dar, da sich z.B. kein Fußgänger umdreht, wenn er an einem Lichtmast vorbeiläuft.
Ein eventuell von hinten nahender Radfahrer wird nicht bemerkt, dieser kann aufgrund der verbleibenden geringen Gehwegbreite nicht ausweichen.
An wenigen Gehwegabschnitten mit einer Breite von 2,50 m gibt es dafür ein erhöhtes bis sehr hohes Fußgängeraufkommen, so an der Geschäftszeile in der Egon-Erwin-Kisch-Str. 82 - 90, am S-Bahnhof Wartenberg und dessen Umgebung.
Weiter befinden sich mehrere Haltestellen der BVG in dieser Straße. Die Breite des Gehweges ist in einigen Haltestellenbereichen so gering, dass er bereits durch wartende bzw. aussteigende Fahrgäste ausgenutzt wird.
Das Bezirksamt kann die - von der VLB durchzuführende - Anordnung eines gemeinsamen Radweges nicht empfehlen und bittet das Anliegen als erledigt zu betrachten.
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