Drucksache - DS/0926/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für die Grundstücke Degnerstraße 12/16, Oberseestraße 102, 106 und 110 sowie Konrad-Wolf-Straße 17-18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-84 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, - Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-84 wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-84 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Einleitung des BebauungsplanverfahrensAnlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-84 für die Grundstücke Degnerstraße 12/16, Oberseestraße 102, 106 und 110 sowie Konrad-Wolf-Straße 17-18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen
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