Drucksache - DS/0879/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Gelände der Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-79 aufzustellen. Das wesentliche Planungsziel ist: Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-79 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV als Dringliche Vorlage zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-79 für das Gelände der Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg
ohne Maßstab
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"
Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung
Begründung zum BEBAUUNGSPLAN 11-79 Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." gemäß § 2a des Baugesetzbuchs
für das Gelände der Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg
Begründung zum Bebauungsplan 11-79 Einleitung des Bebauungsplanverfahrens --- Stand: Juli 2013
Inhaltsverzeichnis
I. Planungsgegenstand und Entwicklung der Planungsüberlegungen I.1 Veranlassung und Erforderlichkeit der Planung I.2 Beschreibung des Plangebietes I.2.1 Stadträumliche Einbindung/ Gebietsentwicklung I.2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse I.2.3 Städtebauliche Situation und Bestand I.2.4 Geltendes Planungsrecht I.2.5 Verkehrserschließung I.2.6 Technische Infrastruktur I.2.7 Denkmalschutz I.3 Planerische Ausgangssituation I.3.1 Ziele und Grundsätze der Raumordnung I.3.2 Flächennutzungsplan I.3.3 Landschaftsprogramm und Landschaftspläne I.3.4 Stadtentwicklungsplanungen (StEP) I.3.5 Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen I.3.6 Bereichsentwicklungsplanung I.3.7 Sonstige vom Bezirk beschlossene städtebauliche Planungen I.3.8 Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne I.3.9 Planfeststellungen I.4 Entwicklung der Planungsüberlegungen II. Umweltbericht nach Anlage 1 zu §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB III. Planinhalt und Abwägung III.1 Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt III.2 Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan (FNP) III.3 Begründung der Festsetzungen III.3.1 Art der baulichen Nutzung III.3.2 Maß der baulichen Nutzung III.3.3 Grünfestsetzungen III.3.4 Sonstige Festsetzungen III.3.5 Nachrichtliche Übernahmen III.4 Abwägung der öffentlichen und privaten Belange IV. Auswirkungen der Planung IV.1 Auswirkungen auf die Wohnbedürfnisse und Arbeitsstätten IV.2 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung IV.3 Weitere Auswirkungen V. Verfahren V.1 Aufstellungsbeschluss B. Rechtsgrundlagen Anhang: Verzeichnis der textlichen Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan 11-79 Einleitung des Bebauungsplanverfahrens --- Stand: Juli 2013
A. Begründung I. Planungsgegenstand und Entwicklung der PlanungsüberlegungenI.1 Veranlassung und Erforderlichkeit der PlanungDie Durchführung des Bebauungsplanverfahrens dient der Umsetzung der im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin verfolgten Planungsziele. Die Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Kleingarten" dargestellt. Sie befindet sich zu einem Drittel nicht im Eigentum des Landes Berlin. Da die Förderung und der Erhalt des Kleingartenwesens eine wichtige städtebauliche, sozial- und gesundheitspolitische Aufgabe ist und die in diesem Bereich vorhandene städtebauliche Struktur erhalten werden soll, ist zur dauerhaften Sicherung der gegenwärtigen Nutzung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Auch gab es bereits in den 90er Jahren Anträge der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) an das Bezirksamt, private Kleingartenanlagen dauerhaft zu sichern. Das Planungsziel besteht in der Festsetzung der Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V." als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten".
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stimmte der Einleitung des Bebauungsplans mit Schreiben vom 22.07.13 zu. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg äußerte sich zustimmend am 29.07.13
I.2 Beschreibung des PlangebietesI.2.1 Stadträumliche Einbindung/ GebietsentwicklungDas ca. 12,8 ha große Plangebiet liegt im Norden des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Wartenberg. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten durch die Wiesen- und Landwirtschaftsflächen der Falkenberger Feldmark, im Süden durch die Kleingartenanlage "Falkenhöhe 1932 e.V.", ein Schulgelände (Filiale der Matibi-Grundschule an der Prendener Straße) sowie der Straße 3 und im Westen durch die "Siedlung Wartenberg". Quer durch die Anlage zieht sich der Berllgraben. Die KGA wurde offiziell am 01. Mai 1988 auf ehemaligen Ackerflächen gegründet. I.2.2 Geltungsbereich und EigentumsverhältnisseDie Kleingartenanlage umfasst in der Gemarkung Wartenberg Gemeinde, Flur 2, folgende Flurstücke:
110 (Privatbesitz) 1811/112 (Privatbesitz) 118/1 (Besitz des Landes Berlin) 2077 (Berllgraben; Besitz des Landes Berlin) 1816/116 (Besitz des Landes Berlin)
Die Anlage besteht aus 331 Parzellen, von denen sich 127 Parzellen auf privatem Land befinden. Dauerbewohner sind nicht vorhanden.
I.2.3 Städtebauliche Situation und BestandDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 7. März 2013 (ABl. S. 432) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dargestellt. Die Bereichentwicklungsplanung Hohenschönhausen - Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01. Juni 2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25. Februar 2010 S. 360), stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ebenfalls Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dar. I.2.4 Geltendes PlanungsrechtDie Mehrzahl der Parzellen ist mit überwiegend kleinen, zum Teil massiven Wochenend- bzw. Gartenhäusern oder Lauben und Schuppen bebaut. Da auch eine größere Ansammlung von Gartenlauben bzw. eine "ausgedehnte" Kleingartenanlage nicht die Anforderungen erfüllt, die von der Rechtssprechung an den Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S. des § 34 BauGB gestellt werden, ist die KGA planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Der Außenbereich ist von baulichen Anlagen freizuhalten, soweit diese nicht ihrem Wesen nach in den Außenbereich gehören. Der Gesetzgeber hat in § 35 BauGB die Regelung geschaffen, die danach differenziert, ob es sich bei geplanten Vorhaben um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des Absatzes 1, ein sonstiges Vorhaben im Sinne von Absatz 2 oder ein begünstigtes Vorhaben im Sinne von Absatz 4 handelt. Damit hat er für die bauliche Nutzung des Außenbereiches eine Inhalts- und Schrankenbestimmung getroffen. I.2.5 VerkehrserschließungDie Kleingartenanlage ist hauptsächlich über die Siedlung Wartenberg, Birkholzer Weg, am nordöstlichen Stadtrand Berlins zu erreichen. Die direkte Erschließung des nördlich des Berllgrabens liegenden Teils erfolgt über den Birkholzer Weg 112 und des südlich des Berllgrabens liegenden Teils der Kleingartenanlage über die Straße 3. Innerhalb der Kleingartenanlage bilden befahrbare Wege die Erschließung der einzelnen Parzellen (s. nachfolgende Skizze). PKW-Stellplätze sind entlang des Berllgrabens vorhanden.
I.2.6 Technische InfrastrukturWasserversorgung: Die Versorgung mit Brauchwasser erfolgt über 2 Tiefbrunnen mit der entsprechenden Zuleitung zu allen Parzellen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt privat über in Kanistern mitgebrachtes Trinkwasser.
Abwasser: Die Abwasserentsorgung erfolgt über Fäkaliengruben auf den einzelnen Parzellen. Die Fäkaliengruben werden regelmäßig durch Entsorgungsfahrzeuge entleert.
Strom: Der Stromversorger speist in eine Übergabestation ein. Von hier aus erfolgt die Verteilung über ein privates und in Eigenleistung errichtetes Kabelnetz zu den einzelnen Parzellen. I.2.7 DenkmalschutzDenkmale oder Denkmalbereiche/ -ensembles sind nicht vorhanden. Denkmalschutzbelange müssen im gesamten Plangebiet daher nicht beachtet werden.
I.3 Planerische AusgangssituationI.3.1 Ziele und Grundsätze der RaumordnungNach dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) liegt das Plangebiet nach der Festlegungskarte 1-Gesamtraum des LEP B-B im "Freiraumverbund", wo gemäß Ziel 5.2 (Z) hochwertige Freiräume mit besonders bedeutsamen Funktionen gesichert und in ihrer Funktionsfähigkeit entwickelt werden sollen. I.3.2 FlächennutzungsplanDie Entwicklung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans von Berlin (FNP). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 7. März 2013 (ABl. S. 432) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dargestellt. Des Weiteren informiert der FNP über das Vorhandensein von schadstoffbelasteten Böden. Für das Plangebiet sind jedoch keine Einträge vorhanden. I.3.3 Landschaftsprogramm und LandschaftspläneDas Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm stellt für das Plangebiet auf den einzelnen Teilplänen nachfolgend aufgeführte, übergeordnete Entwicklungsziele und Maßnahmen dar:
In der Karte Biotop- und Artenschutz wird das Plangebiet als kulturlandschaftlich geprägter Raum charakterisiert. Als Entwicklungsziele werden genannt:
? Aufstellung von Biotoppflegekonzepten zum Erhalt und zur Entwicklung typischer Landschaftselemente (Hecken, Feldgehölze, unbefestigte Feldwege, Ackerrandstreifen, Gräben, Feucht- und Nasswiesen, Pfuhle) ? Erhalt bzw. Wiederherstellung der Dorf-Feldflur-Zusammenhänge und gezielte Entwicklung der typischen Begleitflora der Dörfer ? Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Prägung und der wertvollen Biotope bei der Entwicklung von Naherholungsgebieten und Parkanlagen ? Integration von landwirtschaftlichen Nutzungen in Naherholungslandschaften, Förderung von ökologischem Landbau und einer kleinteiligen traditionellen Bewirtschaftung
Die südlich des Berllgrabens liegenden Flächen werden zusätzlich als Artenreservoire/ Verbindungsbiotop mit vorrangiger Entwicklung von Arten feuchter und nasser Standorte (Feucht- und Nasswiesen, Bruchwälder, Gräben, Landseen) charakterisiert.
In der Karte Erholung und Freiraumnutzung wird das Plangebiet als Kleingartenfläche mit dem Ziel der Entwicklung öffentlich nutzbarer und durchgängiger Kleingartenanlagen und deren Einbindung in die Freiflächen- und Stadtstruktur dargestellt. Zudem wird es als Naherholungsgebiet mit gesamtstädtischer Bedeutung ausgewiesen. Ziel ist dabei die großräumige Sicherung und Entwicklung der vielfältigen und charakteristischen märkischen Landschaft, die Verknüpfung der Teilräume untereinander und mit dem Umland.
In der Karte Landschaftsbild wird das Plangebiet als kulturlandschaftlich geprägter Raum bezeichnet. Als Entwicklungsziele werden u.a. genannt:
? Erhalt und Wiederherstellung typischer Landschaftselemente wie Feldraine, Hecken, Feldgehölze, Gräben, Pfuhle, unbefestigte Feldwege und Alleen ? Beseitigung von Landschaftsbildbeeinträchtigungen ? Erhalt und Wiederherstellung von Dorf-Feldflur-Zusammenhängen und typischen Gestaltungselementen der Dorfbereiche wie Anger-, Altbaumbestände, Gärten und Weiden ? Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Prägung und ihrer typischen Strukturelemente bei der Entwicklung von Naherholungsgebieten und Parkanlagen ? Integration von kleinteilig strukturierten landschaftlichen Nutzungen in Naherholungslandschaften, abwechslungsreiche Flächenbewirtschaftung, Grünlandnutzung in Niederungsbereichen
In der Karte Naturhaushalt/Umweltschutz wird das Plangebiet als Kleingarten-, Landwirtschafts- oder Gartenbaufläche mit bestimmten Anforderungen an Nutzungen ausgewiesen. Das sind im Wesentlichen:
? Überwachung des Schadstoffgehaltes von Böden und Pflanzen beim Nahrungsmittelanbau sowie Einschränkung der Düngemittel- und Pestizidanwendung ? Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktionen (Kaltluftentstehung)
Zudem wird der Berllgraben als belastetes Gewässer mit dem Ziel der Verbesserung der Wasserqualität durch Mischwasservorreinigung und Regenwasserreinigung der Trennkanalisation dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch Bestandteil des Landschaftsplanverfahrens XXII-7 "Siedlung Wartenberg", das am 15.06.1999 durch Bezirksamtsbeschluss eingeleitet wurde. Gemäß Beschluss des Bezirksamtes vom 18.01.2011 ist es aber beabsichtigt, ein Unterschutzstellungsverfahren (Landschaftsschutzgebiet) von Teilen von Natur und Landschaft im Bereich der Parklandschaft Barnim sowie die Einstellung von Landschaftsplanverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu erwirken. Zurzeit laufen dazu Voruntersuchungen. Das Plangebiet soll dann weder Teil eines Landschaftsplanverfahrens noch Teil des geplanten Landschaftsschutzgebietes sein. Es liegt jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft des sich östlich befindlichen Naturschutzgebietes "Falkenberger Rieselfelder". I.3.4 Stadtentwicklungsplanungen (StEP)Stadtentwicklungspläne (StEP) sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung und im Berliner Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) ausdrücklich vorgesehen. In Stadtentwicklungsplänen werden Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Arbeiten, Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr erarbeitet. Sie sind Grundlagen für alle weiteren Planungen, konkretisieren den Flächennutzungsplan und zeigen erforderliche Maßnahmen auf.
StEP Ver- und Entsorgung: In den Teilkarten Abwasserentsorgung und Regenwasser ist das Plangebiet als nicht kanalisiertes Siedlungsgebiet ausgewiesen. Aus der Teilkarte Elektroenergie wird ersichtlich, dass nördlich des Geltungsbereiches eine 110 kV-Freileitung in einem Abstand von ca. 600 m am Plangebiet vorbei führt.
StEP Zentren: Im Stadtentwicklungsplan Zentren ist der Geltungsbereich nicht gekennzeichnet. Der nächstgelegene Bereich mit zentralen Versorgungsfunktionen ist das Stadtteilzentrum Prerower Platz im Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.
StEP Klima: Der Senat hat am 31. Mai 2011 den Stadtentwicklungsplan Klima beschlossen. Für das Plangebiet ist kein prioritärer Handlungsbedarf vorgesehen. Lediglich in den folgenden Teilkarten ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans gesondert gekennzeichnet.
Gemäß Teilkarte Analysekarte Grün- und Freiflächen wird das Plangebiet der Bedeutung und Empfindlichkeit nach als mittel bis hoch eingestuft.
Im Maßnahmenplan Bioklima Grün- und Freiflächen wird das Plangebiet als Potentialfläche zur bioklimatischen Entlastung im Gebäude- und Siedlungsbestand gekennzeichnet; Grün- und Freiflächen sollen qualifiziert und angepasst werden.
In der Analysekarte Klimaschutz sind ergänzende Informationen zu Grün- und Freiflächen enthalten. Danach hat das Plangebiet eine Relevanz als natürlicher Kohlenstoffspeicher mit einem organischem Kohlenstoffgehalt von 5,01-10,00 kg/m2 .
In den weiteren Teilplänen der Stadtentwicklungsplanungen (StEP) existieren keine Einträge für den Geltungsbereich des Bebauungsplans. I.3.5 Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche PlanungenDer Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung und Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung vermindert werden. Untersucht wurden die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse), Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn, Industrie- und Gewerbegelände, einschließlich Kraftwerksstandorte und Westhafen, Flugverkehr und Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz. Für den Bereich des Bebauungsplans 11-79 sind keine nennenswerten Belastungen ermittelt worden. Maßnahmen zur Lärmminderung sind demnach nicht erforderlich.
Aufbauend auf umfangreichen Analysen der Ursachen der hohen Luftbelastungen enthält der Luftreinhalteplan 2011-2017 (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2013) zusätzliche Maßnahmen, um die Luftqualität weiter zu verbessern und den Zeitraum und das Ausmaß der Überschreitung der Grenzwerte so weit wie möglich zu reduzieren. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage fern von stark befahrenen Straßen sowie Industrie und Gewerbe als sehr gering belastetes Gebiet einzustufen.
Als weitere vom Senat beschlossene städtebauliche Planung ist der Kleingartenentwicklungsplan für Berlin zu nennen. Er wurde am 06. April 2004 beschlossen und seine Fortschreibung am 12. Juli 2010. Hier ist das Plangebiet überwiegend als "fiktive Dauerkleingartenanlage" gemäß §§ 16 und 20a des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) dargestellt. I.3.6 BereichsentwicklungsplanungDie Bereichentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Landschaftsraum, die mit BA-Beschluss 6/113/2010 vom 01. Juni 2010 beschlossen wurde (veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 8 vom 25. Februar 2010 S. 360), stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans analog zum Flächennutzungsplan Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten dar. Ebenfalls dargestellt ist die Zweckbestimmung Spielplatz in der Mitte des Plangebietes. I.3.7 Sonstige vom Bezirk beschlossene städtebauliche PlanungenDas Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg weist für den Planbereich keine bedeutsamen Einzelhandelsstandorte aus. Das Plangebiet liegt im größeren Einzugsbereich der Nahversorgungszentren Rostocker Straße und Falkenbogen/Warnitzer Bogen sowie Welsegalerie I. Weitere vereinzelte Einzelhandelsstandorte befinden sich im Dorf Wartenberg sowie an der Egon-Erwin-Kisch-Straße. I.3.8 Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche BebauungspläneAn das Plangebiet westlich angrenzend ist der einfache Bebauungsplan XXII-B1 für die Siedlung Wartenberg durch Verordnung vom 13. Juni 2006 festgesetzt worden. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) für Berlin Nr. 23 erfolgte am 24. Juni 2006 auf Seite 605. Im Wesentlichen wurde ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und einer zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 festgesetzt. Das Gebiet ist geprägt durch eine Einfamilienhausbebauung in offener Bauweise. Weitere festgesetzte oder im Verfahren befindliche Bebauungspläne existieren nicht im näheren Umfeld des Plangebietes. I.3.9 PlanfeststellungenPlanfeststellungsverfahren sind Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte, bei denen unterschiedliche Interessen in besonderem Umfang berührt sind. Planfeststellungsbeschlüsse können gefasst werden für Vorhaben auf Bundesfernstraßen (Bundesstraßen, Autobahnen) sowie Landstraßen, für Vorhaben der Straßen-/U-Bahn und für Vorhaben der bundeseigenen Eisenbahnen einschließlich Anlagen der Bahn. Im näheren Umfeld des Plangebietes sind keine planfestgestellte Bereiche vorhanden.
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