Drucksache - DS/0677/VII  

 
 
Betreff: Haushaltswirtschaft 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.04.2013 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21. September 2012 wurden den Bezirken die fortgeschriebenen Globalsummen für das Haushaltsjahr 2013 übermittelt. Grundlage ist die Neuberechnung der Produktsummenbudgets (PSB), die auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnungs-Jahresabschlüsse 2011 vorgenommen wurde. Aufgrund dieser Neuberechnung ist auch das Einnahmefeld E 03 (Verwaltungskosten bezogene Einnahmen) fortgeschrieben worden.

Für den Bezirk Lichtenberg wurde im Rahmen dieser Neuberechnung die Zuweisung um 8.057.000 erhöht.

 

Aufgrund der vorgenannten Berechnung werden die o. g. Zuweisungserhöhung in Höhe von 8.057.000 und der Überschuss des Jahres 2011 in Höhe von 5.609.583 - wie in Anlage 1 und 2 dargestellt - im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2013 durch den Finanzservice aufgelöst.

 

1. Notwendige bezirksinterne Umsetzungen (Anl. 1):

 

Pauschale Mehreinnahmen:

Die Pauschale Mehreinnahme bei Kapitel 59 50 / 972 01 ist in Höhe von 5.060.000 auszugleichen.

 

Pauschale Minderausgabe:

Die Pauschale Minderausgabe bei Kapitel 59 50 / 972 03 ist in Höhe von 628.000 auszugleichen.

 

Personalkosten:

Die voraussichtlich in 2013 benötigten Ansätze für Personal wurden auf der Grundlage der per September 2012 vorhandenen Dienstkräfte hochgerechnet. Dabei wurde insgesamt ein unveränderter Personalbestand unterstellt. Mögliche Auswirkungen aus dem Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke blieben unberücksichtigt. Für 2013 ist derzeit nur die Besoldungserhöhung ab August 2013 um 2% bekannt, diese wurde eingerechnet. Im wesentlich größeren Ausgabenfeld für Tarifbeschäftigte wurde keine weitere Erhöhung unterstellt. Die Ausbildungsmittel wurden entsprechend der Leitlinie berücksichtigt sowie die Honorarerhöhung in Folge rechtlicher Änderungen.

 

2. Berechnung der Senatsverwaltung für Finanzen (Anl. 1):

 

Transferausgaben:

(Hilfen in besonderen Lebenslagen, Krankenhilfen, Hilfen zur Erziehung, psychosoziale Projekte, Unterbringung Mutter/Vater/Kind, Kindertagesbetreuung, Tagespflege, Kommunaler Finanzierungsanteil an den ARGen, Beförderung behinderter Kinder, Jugendberufshilfe):

 

Die Entwicklung der Ist-Ausgaben im Transferbereich im Haushaltsjahr 2011 machte die Neukalkulation einzelner Transfer-Teilbudgets erforderlich. Die Budgetneuberechnungen sind - wie in Anlage 1 dargestellt bezogen auf die einzelnen Tatbestände umzusetzen, da erforderliche Nachbudgetierungen in Form von Basiskorrekturen für das Jahr 2013 auf den vorliegenden Fortschreibungsergebnissen aufbauen werden.

 

Kalkulatorische Kosten:

Für das zweite Jahr des Doppelhaushalts wurden die Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten auf der Basis der KLR-Daten des Vorvorjahres (hier: 2011) neuberechnet. Da diese Fortschreibung noch nicht die endgültigen Verrechnungen der Gebäudekosten für 2013 beinhalten, ist für Bestandsänderungen bei den Fachvermögen, Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes in 2013 sowie des Baupreisindex 2013 ein haushalterisches Risiko in Höhe von 1.000 Teinzukalkulieren.

 

Einnahmen E 3:

Diese Einnahmevorgabe wird anhand von Ist-Zahlen des Vorvorjahres jährlich neu berechnet. Aufgrund insbesondere höherer Gebühren und Bußgelder erhöht sich die Einnahmevorgabe gegenüber der ursprünglichen Zuweisung. Da der Bezirk mit einer höheren Veranschlagung bereits Vorsorge getroffen hatte, liegt die Differenz zur neuen Vorgabe nur bei 418.400 .

 

 

3. Haushaltsrisiken (Anl. 2):

 

Für die in der Anlage 2 aufgelisteten Haushaltsrisiken werden in der Haushaltswirtschaft finanzielle Mittel in Höhe von 3.154.883 bereitgestellt.

 

 

 

Bezüglich des Bürgerhaushaltes 2013 wird das Bezirksamt eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV einbringen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2013 gibt es keine.

 

 

 

 
 

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