Drucksache - DS/0591/VII  

 
 
Betreff: Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE 2 - Aufhebung
Arbeitstitel: HFS Landsberger Allee 358 (West)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 für das Grundstück Landsberger Allee 358 (West) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg als Rechtsverordnung.

 

              Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

              Anlage 2: Begründung

              Anlage 3: Verordnung über die Aufhebung

 

b)              mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Verordnung über die Aufhebung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)              die Bezirksverordnetenversammlung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 zur Drucksache Nr. 0354/VII die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE2 vom 14.08.2001 mit Deckblatt vom 26.04.2004 für das Grundstück Landsberger Allee 358 (West) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg beschlossen sowie über die Verordnung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE2 entschieden.

 

Mit Schreiben vom 23.11.2012 hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise zur Begründung wurden berücksichtigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) muss das Bezirksamt durch Beschluss den Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE2 als Rechtsverordnung aufheben.

Die Verkündung der Rechtsverordnung über die Aufhebung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 
 

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